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So treu sind Anleger ihren Immobilienfonds - Fondsanalyse
30.12.19 14:42
FONDS professionell
Wien (www.fondscheck.de) - Kunden müssen gegenüber ihrer Bank rechtzeitig ankündigen, wenn sie Anteile ihrer offenen Immobilienfonds verkaufen wollen, so die Experten von "FONDS professionell".
Wie viele würden das eigentlich tun? "FONDS professionell" habe sich bei den Großen in der Branche umgehört.
Dass Immobilien nicht mobil seien, verrate schon ihr Name. Dass sie zudem illiquide seien, sei Millionen Anlegern wohl erst 2008 so richtig bewusst geworden. Sie hätten Milliarden in offene Immobilienfonds gesteckt, die eine tägliche Liquidität versprochen hätten, sie in der Finanzkrise aber nicht hätten bieten können. Bei über einem Dutzend Fonds hätten die Investoren schneller ihr Geld zurück gewollt, als die Anbieter die Objekte hätten veräußern können. Die Fonds hätten zugesperrt und abgewickelt werden müssen.
Damit sich ein solches Drama nicht wiederhole, seien der Branche mit dem Kapitalanlagegesetzbuch neue Regeln verordnet worden: Seit Juli 2013 müssten Anleger neu gezeichnete Anteile mindestens zwei Jahre halten. Wollten sie aussteigen, müssten sie das zwölf Monate im Voraus kundtun. Für Altanteile gebe es einen Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr. Wer höhere Beträge abziehen möchte, müsse ebenfalls zwölf Monate zuvor kündigen.
Mit den neuen Regeln arrangiert
Es habe eine Weile gedauert, bis sich Anbieter, Anleger und Vertrieb von der Krise erholt und mit dem neuen Regime arrangiert hätten. Doch mittlerweile laufe das Geschäft hervorragend: Das Volumen der offenen Immobilien-Publikumsfonds in Deutschland habe 2019 erstmals die Marke von 100 Milliarden Euro überschritten. Der Nettoabsatz liege auf Rekordniveau, jüngst seien zahlreiche neue Produkte an den Markt gekommen. Viele Manager würden den Mittelzufluss bewusst beschränken, weil sie zunehmend Mühe hätten, das viele Geld rentabel zu investieren.
Gebe es in einem solchen Umfeld überhaupt Anleger, die ihre Stücke verkaufen möchten? Ja - aber nur wenige. "FONDS professionell" habe sich bei den Anbietern umgehört, für wie viele Anteile aktuell eine Kündigung vorliege. Union Investment, Deka und Kanam Grund hätten bereitwillig für einzelne Fonds Auskunft gegeben.
Kaum Rückgaben
Die DWS habe für den grundbesitz europa (ISIN: DE0009807008, WKN: 980700) und den grundbesitz global (ISIN: DE0009807057, WKN: 980705) mitgeteilt, dass per Ende August für rund ein bis anderthalb Prozent des Volumens Kündigungen für Rückgaben in den kommenden zwölf Monaten vorlägen. Commerz Real (hausInvest; ISIN: DE0009807016, WKN: 980701), Industria (Fokus Wohnen Deutschland; ISIN: DE000A12BSB8, WKN: A12BSB) und Wertgrund (Wohnselect D, ISIN: DE000A1CUAY0, WKN: A1CUAY) hätten keine Zahlen nennen wollen. Swiss Life Asset Managers habe zu Protokoll gegeben, da der Living + Working (ISIN: DE000A2ATC31, WKN: A2ATC3) erst im Dezember 2016 aufgelegt worden sei, lägen erst so wenige Kündigungen vor, "dass sie faktisch keine Bedeutung" hätten.
Diese Aussage dürfe wohl für die meisten Fonds gelten. Beim Leading Cities Invest (ISIN: DE0006791825, WKN: 679182) beispielsweise lägen aktuell gerade Mal für 0,3 Prozent der Anteile Kündigungen vor. "Für uns ist das ein schöner Beweis der Kundenloyalität", sage Kanam-Grund-Geschäftsführer Heiko Hartwig. Bei den anderen auskunftswilligen Häusern lägen die Quoten zwar etwas höher. Reinhard Kutscher, der scheidende Chef von Union Investment Real Estate, gebe allerdings zu bedenken, dass diese Zahlen alle aktuell vorliegenden Kündigungen umfassen würden. "Diese werden teilweise erst in mehr als einem Jahr wirksam", betone er.
Aussagekräftiger sei seiner Meinung nach daher die Höhe der Kündigungen mit Wirksamkeit für ein bestimmtes Kalenderjahr. "So umfassen alle 2019 wirksamen Kündigungen einen Anteil von 0,6 Prozent bis 0,8 Prozent der seit Einführung der Kündigungsfristen ausgegebenen Anteile", berichte Kutscher.
Berater gefragt
Für die Fondsmanager sei das eine beruhigende Nachricht: Die wenigen Rückgaben könnten sie locker aus der ohnehin üppigen Liquiditätsreserve bedienen. Eine Immobilie müssten sie deshalb jedenfalls nicht veräußern. Und in der nächsten Finanzkrise hätten sie dafür mindestens ein Jahr Zeit - falls es denn überhaupt nötig sein sollte.
Anleger müssten ihre Kündigung nämlich bei ihrer Bank einreichen. Dort könne der Berater sie noch einmal daran erinnern, dass eine Immobilie nicht nur immobil, sondern auch illiquide sei - und dass es sich meist auszahle, solche Vermögenswerte langfristig zu halten statt voreilig abzustoßen. (30.12.2019/fc/a/f)
Wie viele würden das eigentlich tun? "FONDS professionell" habe sich bei den Großen in der Branche umgehört.
Dass Immobilien nicht mobil seien, verrate schon ihr Name. Dass sie zudem illiquide seien, sei Millionen Anlegern wohl erst 2008 so richtig bewusst geworden. Sie hätten Milliarden in offene Immobilienfonds gesteckt, die eine tägliche Liquidität versprochen hätten, sie in der Finanzkrise aber nicht hätten bieten können. Bei über einem Dutzend Fonds hätten die Investoren schneller ihr Geld zurück gewollt, als die Anbieter die Objekte hätten veräußern können. Die Fonds hätten zugesperrt und abgewickelt werden müssen.
Damit sich ein solches Drama nicht wiederhole, seien der Branche mit dem Kapitalanlagegesetzbuch neue Regeln verordnet worden: Seit Juli 2013 müssten Anleger neu gezeichnete Anteile mindestens zwei Jahre halten. Wollten sie aussteigen, müssten sie das zwölf Monate im Voraus kundtun. Für Altanteile gebe es einen Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr. Wer höhere Beträge abziehen möchte, müsse ebenfalls zwölf Monate zuvor kündigen.
Mit den neuen Regeln arrangiert
Es habe eine Weile gedauert, bis sich Anbieter, Anleger und Vertrieb von der Krise erholt und mit dem neuen Regime arrangiert hätten. Doch mittlerweile laufe das Geschäft hervorragend: Das Volumen der offenen Immobilien-Publikumsfonds in Deutschland habe 2019 erstmals die Marke von 100 Milliarden Euro überschritten. Der Nettoabsatz liege auf Rekordniveau, jüngst seien zahlreiche neue Produkte an den Markt gekommen. Viele Manager würden den Mittelzufluss bewusst beschränken, weil sie zunehmend Mühe hätten, das viele Geld rentabel zu investieren.
Kaum Rückgaben
Die DWS habe für den grundbesitz europa (ISIN: DE0009807008, WKN: 980700) und den grundbesitz global (ISIN: DE0009807057, WKN: 980705) mitgeteilt, dass per Ende August für rund ein bis anderthalb Prozent des Volumens Kündigungen für Rückgaben in den kommenden zwölf Monaten vorlägen. Commerz Real (hausInvest; ISIN: DE0009807016, WKN: 980701), Industria (Fokus Wohnen Deutschland; ISIN: DE000A12BSB8, WKN: A12BSB) und Wertgrund (Wohnselect D, ISIN: DE000A1CUAY0, WKN: A1CUAY) hätten keine Zahlen nennen wollen. Swiss Life Asset Managers habe zu Protokoll gegeben, da der Living + Working (ISIN: DE000A2ATC31, WKN: A2ATC3) erst im Dezember 2016 aufgelegt worden sei, lägen erst so wenige Kündigungen vor, "dass sie faktisch keine Bedeutung" hätten.
Diese Aussage dürfe wohl für die meisten Fonds gelten. Beim Leading Cities Invest (ISIN: DE0006791825, WKN: 679182) beispielsweise lägen aktuell gerade Mal für 0,3 Prozent der Anteile Kündigungen vor. "Für uns ist das ein schöner Beweis der Kundenloyalität", sage Kanam-Grund-Geschäftsführer Heiko Hartwig. Bei den anderen auskunftswilligen Häusern lägen die Quoten zwar etwas höher. Reinhard Kutscher, der scheidende Chef von Union Investment Real Estate, gebe allerdings zu bedenken, dass diese Zahlen alle aktuell vorliegenden Kündigungen umfassen würden. "Diese werden teilweise erst in mehr als einem Jahr wirksam", betone er.
Aussagekräftiger sei seiner Meinung nach daher die Höhe der Kündigungen mit Wirksamkeit für ein bestimmtes Kalenderjahr. "So umfassen alle 2019 wirksamen Kündigungen einen Anteil von 0,6 Prozent bis 0,8 Prozent der seit Einführung der Kündigungsfristen ausgegebenen Anteile", berichte Kutscher.
Berater gefragt
Für die Fondsmanager sei das eine beruhigende Nachricht: Die wenigen Rückgaben könnten sie locker aus der ohnehin üppigen Liquiditätsreserve bedienen. Eine Immobilie müssten sie deshalb jedenfalls nicht veräußern. Und in der nächsten Finanzkrise hätten sie dafür mindestens ein Jahr Zeit - falls es denn überhaupt nötig sein sollte.
Anleger müssten ihre Kündigung nämlich bei ihrer Bank einreichen. Dort könne der Berater sie noch einmal daran erinnern, dass eine Immobilie nicht nur immobil, sondern auch illiquide sei - und dass es sich meist auszahle, solche Vermögenswerte langfristig zu halten statt voreilig abzustoßen. (30.12.2019/fc/a/f)
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Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
75,55 € | 75,55 € | - € | 0,00% | 19.03./07:32 |
ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
DE0006791825 | 679182 | 97,40 € | 69,00 € |
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