Schlußkurs

Der Schlußkurs wird nach dem akustischen Zeichen festgestellt, das die Beendigung des Präsenzhandels ankündigt. Ein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Preisermittlung haben nur solche Aufträge, die bis zu diesem Zeitpunkt beim Kursmakler vorliegen und die zum fortlaufenden Handel (Variable Notierung) geeignet sind.

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