Ein Paradebeispiel:
"Die stellvertretende Bundesvorsitzende Beatrix von Storch hatte geäußert, „Voraussetzung für Gespräche mit Aiman Mazyek ist die dauerhafte und vor allem uneingeschränkte Anerkennung des Grundgesetzes und aller Grundrechte“. Als Beispiel für ihre Unterstellung, der Zentralrat achte das Grundgesetz nicht, nannte Storch den Punkt 10 der „Islamischen Charta“ des Zentralrats. Nach Darstellung Storchs wird dort Muslimen geraten, die „lokale“ Rechtsordnung der Bundesrepublik nur solange zu achten, solange sie in der Minderheit seien – solange Deutschland für sie also eine „Diaspora“ darstelle. Tatsächlich heißt es in der „Islamischen Charta“ wörtlich: „Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“ Die Überschrift lautet: „Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora“. Von einer Ablehnung der deutschen Rechtsordnung, sollten Muslime in der Mehrheit sein, ist keine Rede. In Punkt 11 bekennt sich der Zentralrat explizit zum Grundgesetz. „Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung“, heißt es dort. In Punkt 13 heißt es: „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte.“" http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...Article=true#pageIndex_2 ----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht. |