An alle AUDI BMW u MERCEDES fahrer

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neuester Beitrag:  25.12.16 20:05
eröffnet am: 28.11.08 13:05 von: pit81 Anzahl Beiträge: 41
neuester Beitrag: 25.12.16 20:05 von: potti65 Leser gesamt: 8419
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28.11.08 13:05 #1 An alle AUDI BMW u MERCEDES fahrer
Warum gehen eure blinker nicht oder muss man dafür aufpreiss bezahlen  
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15 Postings ausgeblendet.
28.11.08 14:10 #17 @ BarCode
Lernresistent und voller Vorurteile.

Liegt das am Alter?

Man denk man wüsste schon alles und es gibt nichts mehr dazu zu lernen ;-))

zuerst googeln würde helfen.....

http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligent_Light_System
Intelligent Light System ist die Bezeichnung der Marke Mercedes-Benz für ihr adaptives Scheinwerfersystem , das sich den Wetter-, Licht- und Fahrbedingungen automatisch anpasst.

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ich weiss nicht was sie am 04.04 machen wird
28.11.08 14:19 #18 #13: wieso?
Funktionieren die nicht?

Oder habt Ihr Eure Nebelscheinwerfer denn auch ohne Nebel an? Das ist natürlich verboten.  
28.11.08 14:26 #19 jo mei Wärnä
Seits ia alle zu blöde zum googeln??

Beim Blinken leuchtet Abbiegelicht
Zum Intelligent Light System gehört auch das Abbiegelicht, bei dem sich automatisch einer der beiden Nebelscheinwerfer zuschaltet, wenn der Autofahrer den Blinker betätigt oder das Lenkrad einschlägt. Dadurch wird der Bereich seitlich vor dem Fahrzeug etwa 30 Meter weit ausgeleuchtet. Das Abbiegelicht schaltet sich bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h zu.

und wenn man noch etwas weiter sucht, findet sich bestimmt auch noch ein Bild dazu....

http://www4.mercedes-benz.com/e/cars/cls/...itung/erleben/default.htm

Ist in der Zwischenzeit bestimmt schon von anderen Automarken copiert worden, wie fast alles was MB als Inovationen auf den Markt bringt
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ich weiss nicht was sie am 04.04 machen wird

Angehängte Grafik:
abbiegelicht.jpg
abbiegelicht.jpg
28.11.08 14:34 #20 @ Nr. 2 liebr Grinch
meine "Reisschüsselschubser" ist bestimmt (erstens teurer( und zweitens bestimmt Qualitativ hochwertiger als
Deine derzeitige chüssel mit der Du unterwegs bist ! (Siehe ADAC Qualitätsreport).

Junge Du mußt noch viel lernen !  
28.11.08 14:37 #21 #19: achsooo....
aber wie verträgt sich das mit der gesetzlichen Vorgabe, dass ein Nebelscheinwerfer nur bei Nebel leuchten darf?  
28.11.08 14:42 #22 Wieso 4 l Hubraum ?
Sind wir jetzt hier im Kleinwagenthread ?  
28.11.08 14:42 #23 @ Wärna
Entweder googeln oder jemanden Fragen der sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt.

:-))
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ich weiss nicht was sie am 04.04 machen wird
02.12.08 22:05 #24 Warum
wird auf der autobahn einfach rausgezogen auf die linke spur gezogen ohne den rückwertiegen verker zu beachten in den oberklasse fahrzeugen brauchste den blinker doch nur antippen und der blinkt automatisch 3mahl sogar dazu sind die zu d...  
17.12.08 15:36 #25 Also...

Nebelscheinwerfer darfste anmachen wenn de lustig bist. Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50m.

 
17.12.08 15:37 #26 @Madmax19....falsch
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie d Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verbotenü
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
17.12.08 15:39 #27 mein toyota tundra
drängt jeden benz von der strasse  
17.12.08 15:40 #28 Und wenn wir schon dabei sind...
Lichthupe ist zum ankündigen des Überholvorgangs ausserhalb von Ortschaften erlaubt.
d.h. wenn ich eine Schnarchnase, welche mich auf der linken Spur, auf der Autobahn nicht mitbekommen will anblinke ... DANN DARF ICH DAS  
17.12.08 15:48 #29 jupp...darfste....genau "einmal" danach ist es
Nötigung!
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
17.12.08 15:50 #30 Blinker!? Wat is dat
 

Angehängte Grafik:
meine_moehre_august_2007.jpg (verkleinert auf 98%) vergrößern
meine_moehre_august_2007.jpg
17.12.08 15:51 #31 na was jetzt?!?!
Lichthupe erlaubt aber anblinken willste!?

Entscheide dich doch mal, woher soll ich wissen, ob du überholen willst oder meie Heckaufkleber lesen ;o))
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Der Sinn meines Daseins besteht nicht darin, so zu sein wie du es gerne hättest!
17.12.08 15:55 #32 wenn ich euch erwische...
fahre ich euch alle in die karre.die autobahn ist für mich ein großer adutoscooter.  
17.12.08 15:55 #33 #24 - nicht nur Oberklasse
mittlerweile ist dies übergreifend. Vor 3 Jahren hatte ich einen Focus als Mietwagen im Ausland, der das bereits gemacht hatte. Und ich glaube, bei Mercedes macht dies mittlerweile die ganze Flotte.

Gruß,
T.
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*) außer Tiernahrung
17.12.08 15:55 #34 Blinken kostet Kraftstoff
In Zeiten der CO2-Debatten sollten wir doch alle zum Schutz der Natur und Unterstützung des Weltklimas auf die Benutzung des Blinkers verzichten. Der Blinker benötigt Strom, wird im Auto durch Kraftstoff "gewonnen", somit schadet das Blinken nur der Natur. Also: Vermeidet die Benutzung des Blinkers und tragt mal dazu bei, dass der CO2-Ausstoß veringert wird!  
17.12.08 15:56 #35 Woodstore & Nebelscheinwerfer
upps haste Recht.
Seit wann gibts diesen Zusatz denn?

Hier nochmal der Text:

StVO § 17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt


Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) §§ 1 - 5

73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €

73.1 - mit Gefährdung
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 15 €

73.2 - mit Sachbeschädigung
35 €  
17.12.08 15:57 #36 Hauptsache mit Stern
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Grüsse King-charles

Angehängte Grafik:
mercedes-stern.jpg
mercedes-stern.jpg
17.12.08 16:02 #37 nix neu..... steht doch in deinem Absatz drinn!!
"StVO 17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. --ýNur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.(...)ü--
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
25.12.16 18:57 #38 #16
>> Eine Taxe kostet 30.000,- Euro in der Standardvariante, mit Ledersitzen, Klimaautomatik, Automatik usw. <<

Ok, mit mit Ledersitzen, Klimaautomatik, Automatik ist das schon eine gute Sache. In einigen Fällen wäre eine Einparkhilfe gut, die auch Verehrsregeln erkennt:

http://www.bild.de/regional/berlin/...knallchargen-46214672.bild.html  
25.12.16 19:06 #39 früher
waren die threads auch nicht besser.
 
25.12.16 19:37 #40 Na naaaaaaa!
 

Angehängte Grafik:
8d35bf05930ad6fb378d4ba7ea8b77752259.jpg (verkleinert auf 92%) vergrößern
8d35bf05930ad6fb378d4ba7ea8b77752259.jpg
25.12.16 20:05 #41 Mein Toyota tundra
hat immer Vorfahrt mercedes  und Audi ramm ich weg.alles Spielzeug kisten  
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