EANS-Adhoc: Ad hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG: Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
17:17 21.12.12
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Sonstiges/Unternehmen/Molekulardiagnostik 21.12.2012 Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika Berlin, Deutschland, 21. Dezember 2012 - Der Vorstand der Epigenomics AG (ISIN: DE000A1K0516) teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussvorbereitungen bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind im Wesentlichen planmäßige operative Verluste verantwortlich sowie ferner auch höher als geplante Aufwendungen im Zusammenhang mit der kürzlich beendeten klinischen Studie. Der Vorstand prüft intensiv verschiedene Möglichkeiten, das Bestehen eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu beseitigen. Zu den Maßnahmen, die der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie der Liquiditätslage der Gesellschaft dienen, zählt auch die bereits am 20. Dezember 2012 angekündigte und für den Januar 2013 geplante Kapitalerhöhung. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach §92 Abs. 1AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu gegebener Zeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden. - Ende der Ad hoc-Mitteilung - Kontakt Epigenomics AG Antje Zeise CIRO Manager IR | PR Epigenomics AG Tel.: +49 (0) 30 24345 386 ir@epigenomics.com www.epigenomics.com |