oder willentlich überlesen...
"Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar." Das ist der Urteilskonsens... "Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme." Das ist kein Grundsatzurteil, es ist Landgericht und beschäftigt sich damit mit einem konkreten Fall. In dem Fall kam es zu körperlichen Schäden. Damit hat sich das Gericht beschäftigt. Mit sonst NIX. ----------- a) Vertraue niemals irgendwelcher Hardware b) Ändere niemals irgendetwas am Computer |