eine "seelische" Straftat?
Also Hexerei und Magie, z. B. Liebeszauber, Bilokation (an 2 Orten gleichzeitig erscheinen), Wunderheilungen, Astralprojektion und Astralreisen, in einen anderen Körper "feinstofflich" reinschlüpfen um durch die Augen eines Anderen zu sehen, auffällig oder unauffällig herumlaufen, einen Turban aufsetzen, zuhause eine Burka tragen u.s.w., das sind keine religiösen und sonstigen Straftaten.
Aber z. B. seinen Nächsten physisch verstümmeln (und sogar gegen dessen Willen), das ist eine große Straftat und nach dem StGB eine "Besonders schwere Körperverletzung", worin das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. - Eine Gruppe und sei es eine religiöse, welche von dieser rituellen Handlung nicht lassen kann, gehört verboten.
Es ist eigentlich allerhand, das bisher noch keine politische Gruppierung einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Auch sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet werden, damit solchen Organisationen in unserem Kulturkreis das Handwerk gelegt wird. ----------- Griechenland befindet sich im deutschen Würgegriff, denn eine Schuldenlockerung ist abgelehnt. |