Vancouver, BC – 20. Oktober 2025 – TheNewswire – KORE Mining Ltd. (TSXV: KORE) („KORE“ oder das „Unternehmen“) freut sich, eine nicht über einen Broker abgewickelte Privatplatzierung (das „Angebot“) bekannt zu geben.
Das Unternehmen beabsichtigt, durch die Ausgabe von bis zu 33.333.333 Einheiten des Unternehmens („Einheiten“, jeweils eine „Einheit“) zu einem Preis von 0,12 C$ pro Einheit einen Bruttoerlös von bis zu 4 Mio. C$ zu erzielen. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (jeweils eine „Aktie“) und einem übertragbaren Bezugsschein für eine Stammaktie (jeweils ein „Bezugsschein“). Jeder Bezugsschein berechtigt den Inhaber, innerhalb von 36 Monaten ab Ausgabedatum eine weitere Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von 0,16 $ zu erwerben.
Die Platzierung wird voraussichtlich Anfang November in einer oder mehreren Tranchen abgeschlossen und unterliegt bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange (TSX-V).
Der Nettoerlös der Privatplatzierung wird zur Förderung der Genehmigungsverfahren und Exploration der unternehmenseigenen Entwicklungsprojekte in Kalifornien sowie für Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Alle im Rahmen dieser Platzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem jeweiligen Abschlussdatum. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen im Zusammenhang mit der Platzierung Vermittlungsgebühren in bar und/oder in Form von Optionsscheinen an berechtigte unabhängige Dritte zahlen, soweit dies nach geltendem Recht und den Richtlinien der TSX-V zulässig ist.
Insider des Unternehmens können an der Platzierung teilnehmen. Eine solche Beteiligung würde eine „Transaktion mit nahestehenden Personen“ im Sinne des Multilateralen Instruments 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondertransaktionen („MI 61-101“) darstellen. Das Unternehmen geht davon aus, dass eine Beteiligung von Insidern von den formellen Bewertungs- und Zustimmungsanforderungen der Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101 befreit ist, da der beizulegende Zeitwert der gezeichneten Wertpapiere 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt.
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