Kredite: Bearbeitungsgebühren

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neuester Beitrag:  13.05.14 18:34
eröffnet am: 13.05.14 17:32 von: uno1962 Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 13.05.14 18:34 von: saba Leser gesamt: 3666
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13.05.14 17:32 #1 Kredite: Bearbeitungsgebühren
http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/...itungsgebuehr.html
Kann man jetzt eigentlich zur Bank gehen und sein Geld zurückfordern.
Oder gehts nur über den Anwalt.
Und wieviele Jahre rückwirkend?Einige sprechen von 10 Jahren.
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Aktienkauf ist wie ein Sprung ins kalte  Wasser: l Hinein, aber schnell auch wieder heraus.
13.05.14 17:40 #2 Haben die Leute überhaupt noch Geld für einen
Anwalt? Oder brauchen sie dafür wieder einen neuen Kredit?  
13.05.14 17:47 #3 Die Entscheidung war doch klar?
Was sollen denn auch Gebühren für einen Kredit, wenn die Bank sowieso die Zinsen kassiert. Es liegt also im Interesse der Bank, den Vorgang auch zu bearbeiten. Also eine durchaus richtige Entscheidung!

Wäre ja witzig, wenn ich vergleichsweise meinen Kunden für die Bearbeitung ihrer Bestellungen auch noch einen Bearbeitungsgebühr auf's Auge drücken würde ... die wäre ich darüber hinaus dann wohl auch ziemlich schnell los (die Kunden) ...  
13.05.14 17:55 #4 #3 007Bond Stimmt!
Abzocker sehen das lieber anders. Aber Leute die mit Krediten leben wollen, sehen so eine Abzocke im Allgemeinen wahrscheinlich weniger kritisch.  
13.05.14 17:58 #5 Grundsatzurteile sind kein Gesetz
Das bedeutet, das sich Banken und Unternehmen erst einmal weigern.

Dgl. gilt für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Selbst dagegen weigern sich staatliche Behörden inclusive der Justiz.
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Eichi ist Consul des Justitia Ordens der United Global Royal Church
13.05.14 18:17 #6 Es bestätigt sich das alte Motto:
Banken sind Schweine. Sie wollen nur dein Bestes. Dein Geld.

"Für ein Online-Verbraucherdarlehen in Höhe von 40 000 Euro hatte die Postbank ein Bearbeitungsentgelt von 1200 Euro verlangt. Die Bank hatte auf die Gebühr in allgemeiner Form auf ihrer Internetseite hingewiesen, den Betrag von 1200 Euro als dreiprozentigen Anteil des Nettokreditbetrags errechnet und ihn als Bestandteil des Gesamtkreditvolumens in Höhe von 49.129,71 Euro gleich einbehalten."
http://www.fr-online.de/wirtschaft/...sentgelt-,1472780,27113150.html
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
13.05.14 18:23 #7 Ans Eingemachte geht es demnächst bei KLV
13.05.14 18:31 #8 #1 schau mal hier
http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte

da steht eigentlich alles wesentliche drin. Selbst einen Musterbrief findest du.

Da brauchst du keinen Anwalt. Verjährungsfrist ist normalerweise 3 Jahre. 10 Jahre sind fraglich,aber in diesem Fall evtl. möglich.    
13.05.14 18:34 #9 #8 BGH hat nun endgültig entschieden:
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