Lappen weg??

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neuester Beitrag:  21.07.05 15:14
eröffnet am: 21.07.05 13:42 von: FFM1_TheCrow Anzahl Beiträge: 14
neuester Beitrag: 21.07.05 15:14 von: Egozentriker Leser gesamt: 3370
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21.07.05 13:42 #1 Lappen weg??
Hallo Leute,
bauche mal Rat von erfahrenen Bleifussfahrern. Mitte Juni hats mich erwischt. 93km/h bei erlaubten 60km/h bei Goslar ausserorts.
Kostet wohl normalerweise 75 Euro + 3 Punkte, was noch zu verkraften waere, da das aber schon das zweite mal dieses Jahr war, ist wohl der Lappen fuer mind. 1 Monat weg.
Waere ja alles noch nicht so schlimm. Da ich momentan beruflich fuer laengere Zeit im Ausland verweile, sollen die die Pappe ruhig einziehen. Ich befuerchte aber weitere unabsehbare Verfahrenskosten. Wer kennt sich aus?
Auf dem Foto bin ich uebrigens nicht zu erkennen, das Kennzeichen ist deutlich. Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht aussere (Anhoehrungsbogen) oder abstreite, gefahren zu sein?

Gruss aus Brasilien
RD  
21.07.05 13:43 #2 Auf dem Photo bist Du nicht zu erkennen ??
Sorry - aber was gibt´s da jetzt noch zu fragen ???


...be lmr and smile

 

 

 

 

 

 

 

(Immer noch Alizee - aber auf allgemeinen Wunsch jetzt nimmer klein, sondern mittelgroß!!!)

 
21.07.05 13:47 #3 wenn ein familienmitgleid 1. grades
gefahren ist, musste ja keine aussage machen...

würd mir da keine allzugroßen sorgen machen.

schiebs auf den hund *g*

mfg ds  
21.07.05 13:47 #4 Anhörungsbogen würde ich nicht ignorieren.
Abstreiten (bist ja nicht zu erkennen) - wer zu diesem Zeitpunkt gefahren sein könnte weisst Du natürlich nicht mehr (Erinnerungslücken haben selbst unsere Politiker) und im dummsten Fall musst Du ´ne Weile ein Fahrtenbuch führen.



Thread Ende.


...be lmr and smile

 

 

 

 

 

 

 

(Immer noch Alizee - aber auf allgemeinen Wunsch jetzt nimmer klein, sondern mittelgroß!!!)

 
21.07.05 13:48 #5 Sach Du bist nicht gefahren,
sagst aber nicht wer gefahren ist.
Dann kommt es zu ner Verhandlung, dort sagst Du das Du Familienmitglieder nicht preisgeben musst und verjährt.
Fahrtenbuch entfällt, weil Dir bekannt ist, wer gefahren is.

So war´s früher einmal, aktuell??

Willi  
21.07.05 13:49 #6 Na also, siehe Herr Telekom
21.07.05 13:52 #7 Fahrtenbuch muß man frühestens ...
... ab dem zweiten derartigen Zwischenfall führen, beim ersten Mal passiert da nichts.  
21.07.05 13:57 #8 Nicht zu erkennen?
Bist du Rechtsschutz versichert?
Wenn ja, dann übergib das Ganze umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Der weiß am besten, wie in deinem speziellen Fall zu verfahren ist und mit viel Glück wird das Ganze eingestellt falls das Originalfoto wirklich so schlecht ist.  
21.07.05 14:04 #9 Wenn du gefahren bist,
nix machen. Alles geht seinen ordentlichen Weg. Denn, wenn du dich nicht äußerst, geht man davon aus, du gibst das Vergehen zu!  
21.07.05 14:10 #10 Danke erstmal
Ego, ich hab natuerlich nur die Kopie des Fotos auf dem Anhoerungsbogen. Darauf ist der Fahrer nur schemenhaft zu erkennen.
Wenn es zu einem Verfahren kommt, wie Wlli sagt, dann kann es doch im Extremfall recht teuer werden, oder?  
21.07.05 14:19 #11 FFM
Lass dir zu allererst mal nen Abzug vom Original kommen.
Jede Wette, dass du da gut zu erkennen bist. Einem Sachverständigen reichen übrigens schon Teile des Gesichts (Ohren, Nase) um dich zu identifizieren.
Wenn die Umstände der Messung keine Zweifel aufkommen lassen, dass es sich theoretisch um eine Fehlmessung handeln könnte, dann hast du eh keine Chance. Das kann allerdings nur ein Anwalt der Akteneinsicht hat beurteilen.
Was die Kosten angeht, so kann ich dir dazu nichts sagen. Auch in dem Punkt könntest du dich ja mal unverbindlich bei einem Anwalt erkundigen.  
21.07.05 14:23 #12 Ist es in solch einem Fall jetzt
besser den Anhörungsbogen auszufüllen oder nicht? Bin auch mit 31 zu schnell geblitzt worden, war allerdings das erste Mal in meiner Kariere. Lappen ist also nicht in Gefahr. Soll ich den Bogen jetzt ausfüllen und die Sache beschleunigen oder abwarten ? Über die Qualität des Fotos weiss ich nichts !

vani  
21.07.05 14:27 #13 1.mal
Das Originalfoto anfordern.
Hat ein Arbeitskolege auch gemacht.
War lustig, als die Bullizei auf der Arbeit aufkreuzte.

Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.

Viele Grüße

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aus dem Ruhrpott

 
21.07.05 15:14 #14 vani
Wie ruhrpott schon sagt. Ruf da an und lass dir das Bild schicken. Begründen musst du das nicht. Wenn du den Anhörungsbogen umdrehst, dann wirst Du übrigens folgenden Spruch finden:

"Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Es können aber noch weitere Ermittlungen durchgeführt werden."

Das dürfte deine Frage beantworten.  
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