Das Dublin-Verfahren werde aktuell für alle Herkunftsländer und Mitgliedsstaaten (außer Griechenland) angewandt, teilte das deutsche Innenministerium mit. Auch für Syrer gilt diese Regelung seit dem 21.?Oktober wieder. Flüchtlinge sollen demnach in jene Länder zurückkehren, in die sie als Erstes nach Europa eingereist sind. Aufgrund der hohen Zahl syrischer Flüchtlinge hatte die Regierung entschieden, das Dublin-Verfahren für diese auszusetzen. Die im August via Twitter bekannt gemachte Verlautbarung gilt als folgenschwer, weil sie eine Sogwirkung auslöste. Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner begrüßt den Schritt Deutschlands. „Das ist das Signal, auf das wir die letzten Wochen gewartet haben.“ Allein heuer kostet die Flüchtlingskrise den deutschen Staat nicht zehn, sondern 21,1 Milliarden Euro, schätz das Ifo-Institut. ...
|