"nenne mir NUR EIN Beispiel, bei dem die Kursfestsetzung einer Aktie einer AG, die sich im laufenden Insolvensverfahren befindet, ausgesetzt wurde, weil ein ordungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet war."
--> siehe unten
"Kannste lange suchen... Gelle"
--> Naja, ok, hat mit Google 10 Minuten gedauert...
"Wirst nur nichts finden. Somit bleibt es mal wieder einer rein denktheoretischen Möglichkeit und nicht mehr..."
---> Gefunden ! So schnell wird eine "denktheoretische Möglichkeit" zu einer praktischen Erfahrung.
Das Beispiel: http://www.ariva.de/forum/BKN-ein-KAUF-359433?page=19#jumppos480
Huch, das war ja sogar DEIN eigenes Posting... ;-)
Bei mir Seite 12 der Bekanntmachung: https://www.boerse-stuttgart.de/media/...012_01_26_bekanntmachung.pdf
Damit dürfte bewiesen sein, dass auch zu Aktienwerten im laufenden Insolvenzverfahren derartige Kursaussetzung, wie hier zuvor verneint, DOCH möglich sind. Also auch hier bei der Dt. Beamtenvorsorge Imm.Holding AG !
Gesetz ist eben Gesetz...und die Gesetze, die Börse betreffend, sollte man besser kennen, Rudini.
Frei zur Diskussion: Wie lange werden die Aktien der Dt. Beamtenvorsorge noch handelbar sein ? |