SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß

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neuester Beitrag:  07.06.08 14:45
eröffnet am: 28.04.08 11:29 von: Rigomax Anzahl Beiträge: 214
neuester Beitrag: 07.06.08 14:45 von: kiiwii Leser gesamt: 19332
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29.04.08 11:02 #51 war mir auch nur wegen der Intention von
#48 ein Bedürfniss!

Sonst lese ich über derartive fauxpas hinweg :-))
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
29.04.08 12:21 #52 Talisker: Schön, daß Du auch der Meinung
bist, daß der Schulabschluß nicht per Rechtsanspruch und ohne Leistungsnachweis vergeben werden sollte. Schön auch, daß Dein gesunder Menschenverstand sich berufen fühlt, das Korrektiv für Frau Nahles Verstand zu bilden. Da wird sie sich freuen.

Aber, da Du Frau Nahles offenbar so gut kennst, daß Du sie gelegentlich triffst: Bitte sie doch mal, in Zukunft das zu sagen, was sie meint, und nicht das, was sie nicht meint.
Und vorher Deinen gesunden Menschenverstand um Rat zu bitten.
 
29.04.08 14:59 #53 ich finde auch wir sollten in de nicht mehr nac.
leistung bewerten - schenkt einfach jedem das abitur und zumindest ein pädagogikstudium inkl. abschluss (obwohl man das wahrscheinlich auch noch gerade so ohne abi hin kriegen würde) ... dann haben wir das problem der derzeit unterpreviligierten sicher bald gelöst ... *gggggggg*

früher war es so: ohne leistung kein brot ...

heute ist es so: ohne brot keine leistung ...
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Gruesschen
Der WOLF & Kollegin
29.04.08 15:18 #54 Talisker, gib es auf
Politiker, Sozi und dann noch Nahles - egal, was da geäußert wird: Irgendetwas kann man da immer falsch hineininterpretieren. Da lässt man sich schon gar nicht durch Fakten oder gesunden Menschenverstand beirren...  
29.04.08 15:34 #55 Natürlich sagt einem der gesunde
Menschenverstand und der Kontext, was sie GEMEINT hat... GESAGT hat sie aber definitiv was anderes.
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29.04.08 15:39 #56 lmr, gib es auf
ARIVA-Poster, konservativ und dann auch noch Rigomax - egal was da geäußert wird:

Irgendetwas kann man da immer falsch hineininterpretieren. Da lässt man sich schon gar nicht durch Fakten beirren.

*g*
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29.04.08 15:39 #57 lmr, mehr wie durch Presse verkürzte Überschri.
liest auch du nicht?

Gesagt hat sie auch  dieses:
Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot.

Und jetzt erklär mal bitte wie das ein gesunder Menschenverstand interpretiert?  
29.04.08 16:23 #58 Okay
Aufgegeben.
Gruß
Talisker

P.S.: Ich wundere mich aber so im stillen, dass dieser unerhörte Vorschlag der Frau Nahles, den Schulabschluss einfach zu "verschenken", in der medialen Landschaft nicht viel mehr Wellen schlägt...
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29.04.08 16:29 #59 Ist okay, der Thread hat sich Intelligenztest
erwiesen - was zu durchaus interessanten Ergebnissen führte. Ist doch was. Zumindest kann man jetzt zwischen jenen unterscheiden, die nur in der Lage oder willens sind, bis zur Überschrift lesen, und jenen, die die Ausdauer besitzen, auch noch den Sinn mehrerer, zusammenhängender Sätze verstehen zu wollen.

 
29.04.08 16:41 #60 Schadet Nahles der SPD?
Wenn schon denn schon, sollte sie keine plagiaten Aussprüche von sich geben.
Die SPD macht sich mit derartig unreflektierten Äußerungen kein positives Image!

Das Recht auf Bildung, auch dem zweiten Bildungsweg sollte möglichst vielen Bürgern offenstehen. Jedoch gilt es den Hauptschulabschluß nicht zu entwerten, sondern eine Aufwertung vorzunehmen! Die heutigen Hauptschüler sind nicht zu vergleichen mit dem Stand von vor ca. 30 Jahren! Und dies ist Fakt!
Wundert es, dass die Betriebe immer kritischer werden? Womit kann ein Hauptschüler denn heute noch glänzen?
Mit Ausdauer und Fleiß beispielsweise!!  
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MfG bauwi
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.
29.04.08 16:45 #61 Hm,
auch nich schlecht, "plagiate Aussprüche". Das Adjektiv kannte ich noch gar nicht.
Gruß
Talisker
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29.04.08 17:28 #62 Karlchen (59): Wenn da jemand schriebe:
"Karlchen schlägt morgens immer seine Frau. Diese Gesellschaft muß endlich etwas gegen die Gewalt gegen Frauen unternehmen. Die Realität ist, daß Gewalt gegen Frauen immer mehr zunimmt. Die Frauen brauchen Schutz vor dieser Gewalt. Da hilft die Berufung auf gesetzliche Vorschriften allein auch nicht weiter",

dann würdest Du das sicher auch nicht als einen allgemeinen Aufruf zum Schutz von Frauen ansehen, sondern als eine gegen Dich gerichtete üble Nachrede. Denn der erste Satz wird ja durch den Rest nicht aufgehoben.

Wenn Frau Nahles vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss" spricht und dann noch ein paar allgemeine Sätze zur Wichtigkeit von Schulabschlüssen (denen niemand widerspricht) anfügt, dann wird auch durch diese Sätze die klare Aussage des ersten Satzes ("Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss") nicht aufgehoben.

Ein intelligenter Mensch begreift das. Denk einfach mal über Dein Verständnis von Intelligenz nach.  
29.04.08 18:46 #63 Rigomax,
die Nahles will den HSA nicht verschenken, da kannst du sicher sein. Politiker drücken sich zwar meist unklar aus, jedoch hier sollte es jedem klar sein, was angesagt ist. Das ergibt sich nicht nur nach angestrengtem Nachdenken sondern auch aus dem Kontext. Glaubs mir!

Traurig, daß etliche Dutzung Postings lang über das diskutiert werden muß, was sie gemeint hat. Damit ist jetzt Schluß.

*** Dieser Thread ist geschlossen! ***
 
29.04.08 19:01 #64 Palmström reloaded?
"Denn, so schließt er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf."

Nein, so einfach nicht. Ständiges argumentationsfreies Gesundbeten heilt nicht.  
29.04.08 19:09 #65 *seufz*
29.04.08 19:19 #66 Du bist also ernsthaft
noch der Ansicht wie in #1, Rigomax? "Man gibt einfach jedem, auch ohne daß er irgendwelche Schulleistungen nachweisen muß, den Hauptschulabschluß." wäre die Forderung der Frau Nahles?

Gruß
Talisker
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29.04.08 19:22 #67 Frau Nahles kann sich nicht irren, denn
sie hat ja schliesslich Germanistik (M.A.)
an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn studiert
und seit 2004 ist sie Doktorandin am Germanistischen Seminar.

Sorry, Ihr aber seid offensichtlich nur zu blöd, sie zu verstehen.
*g*  
29.04.08 19:25 #68 Rigomax schafft es sich auf einen Satz zu
versteifen und den Kontext für sich ins Gegenteil zu verkehren.

Gibts für diese Krnkheit einen Namen?

"Pisaversager" kommt in die Richtung, da ging es ja zum teil um die Leseschwäche. Die Buchstaben und Wörter sehen sie wohl, aber den Sinn kompletter Sätze im Kontext zu erfassen ist vielen nicht gegeben.

Ein Hauptschulabschluß setzt aber noch tiefer an.....  
29.04.08 19:26 #69 Langsam wirds peinlich,
warum ruft nicht einer von euch in Olafs Ministerium an und fragt sich durch? Was ihr treibt, ist in hohem Maße unproduktiv.  
29.04.08 19:32 #70 Frau Nahles
wird bei ihren kommunikativen Fähigkeiten sicherlich
einmal Bundeskanzlerin.
Wenn man nicht überzeugen kann, sollte man zumindest
verwirren!  
29.04.08 19:49 #71 Talisker(66): Was verstehst Du denn unter eine.
"Rechtsanspruch"? Lies mal #62 und denk mal drüber nach.

Hier ein Dir vielleicht besser verständlichen Beispiel: Wenn jemand schriebe:

"Diesem Widerling aus Almstätten sollte man ohne Prozeß den Kopf abhacken. Verbrechen gegen Kinder nehmen einfach überhand. Da darf man nicht wegsehen. Unsere Gesellschaft muß endlich mehr zum Schutz der Kinder tun. Unsere Kinder sind unsere Zukunft! ,

dann würdest Du den ersten Satz ja wohl auch als Aufruf zur außergesetzlichen Justiz verstehen. Würdest Du dann etwa die nachfolgenden Sätze im Kontext als Argument dafür gelten lassen, daß der Autor das gar nicht so gemeint hat?

 
29.04.08 19:51 #72 Eieieieiei
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Da ist nix zu machen...
29.04.08 19:59 #73 Geht Ihr alle noch in die 9te Klasse?
29.04.08 20:25 #74 Wir haben in DE eine allgemeine Schulpflicht.
Wer der nicht nachkommt macht sich theoretisch strafbar (meist die Eltern).

Wegen dieser allgemeinen Schulpflicht sind aber schon etliche Familien ausgewandert, weil sie nicht bereit waren ihren Kindern dieses marode Schulsystem anzutun.

Nun kann man streiten was hinsichtlich des Bildungsniveaus unserer Kinder sinvoller ist, das System zu reformieren, oder irgendeinen an den Haaren herbeigezogenen Rechtsanspruch auf den Mindestabschluß durchzusetzen.

MfG/Johannah  
29.04.08 22:06 #75 Ich hab mal einfach
den ersten link von der googlesuche "Rechtsanspruch" genommen:

"# Definition Bestimmungen, die den Begriff Rechtsanspruch enthalten, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Öffentlichen Recht, zum Beispiel im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG).

Nach §194 BGB ist der Anspruch das Recht, von einem anderem ein Tun oder eine Unterlassung zu verlangen. Das kann gerichtlich durchgesetzt werden (Gerichtsbarkeit). Seit dem 01.01.2002 gelten durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Deutschland neue und unterschiedlich lange Verjährungsfristen. Dabei wurde die bisherige regelmäßige Verjährungsfrist des ¤ 195 BGB von 30 auf drei Jahre gesenkt und somit der Praxis angepasst und vereinheitlicht. Neuregelungen bei den Verjährungsfristen gelten zum Beispiel für sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche im Kaufvertragsrecht (mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren beim Kauf von beweglichen Sachen) oder bei Ansprüchen auf die Herausgabe des Eigentums (mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren in erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten).

Der Rechtsanspruch im öffentlichen Recht gibt dem Einzelnen die Befugnis, von der Öffentlichen Verwaltung die Vornahme oder die Unterlassung einer bestimmten Handlung zu verlangen, zum Beispiel eine Baugenehmigung. Dieser Rechtsanspruch wird als subjektives öffentliches Recht bezeichnet, das man gerichtlich durchsetzen kann (Rechtsbehelf).

Sozialarbeiter und Sozialpädagogen informieren Klienten über deren Rechtsansprüche, sind bei der Beantragung von Leistungen, auf die ein Anspruch besteht, behilflich und unterstützen Klienten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche, zum Beispiel durch argumentative Hilfe in Widerspruchsverfahren."
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/...te/L53/L5343.htm

Such dir was aus. "Tun oder Unterlassung verlangen", "Vornahme oder die Unterlassung einer bestimmten Handlung zu verlangen", "Beantragung von Leistungen, auf die ein Anspruch besteht".

Meine Frage hast du aber nicht beantwortet.
Gruß
Talisker
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