Auch für dich ein Auszug aus dem schwedischen Aktienrecht:
Kapitel 5 Aktienregister
Gemeinsame Regeln
Verpflichtung, das Aktienbuch zu führen
§ 1 In einer Aktiengesellschaft gibt es ein Aktienregister. Das Aktienregister enthält die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Angaben zu Aktien und Aktionären. Es hat den Zweck, 1.dieGrundlage für die Ausübung der Aktionärsrechte gegen die Gesellschaft zu schaffen und 2. die Gesellschaft, die Aktionäre und andere Belege zur Beurteilung des Eigentums an der Gesellschaft bereitzustellen.
Aktiebolagslag (2005:551) Svensk författningssamling 2005:2005:551 t.o.m. SFS 2019:418 - Riksdagen
https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/...ag-2005551_sfs-2005-551
PS...Klar sollte man sich über die Kosten bei Anforderung des Aktienbuches im klaren sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, es kostenlos vor Ort einzusehen. |