Hi,
da hier sicherlich Leute mit mehr Fachexpertiese sind als ich. Wir verhält sich das mit dem "Delisting"?
Wenn ich wikipedia schaue: https://de.wikipedia.org/wiki/Delisting
steht hier folgendes: Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen.
1. Spekulieren die Leute eventuell nicht sondern warten nur auf das Angebot? 2. Gilt die Abfindung nur für die, die vor der Bekanntmachung Aktien gekauft haben oder auch für welche die jetzt noch welche kaufen? 3. Wie verhält sich das Delisting, wenn ein Teil insolvent geht? 4. Gilt das für alle Aktien die in Frankfurt gehandelt werden oder müssen es DAX Unternehmen sein? 5. Wie läuft ein Delisting als Kleinaktionär ab? Bekommt man einfach ein Angebot via Postbox oder wie?
Weißt hierzu jemand mehr? |