Habe das gleiche Problem, meine Bank BNP PARIBAS hat die Aktien ohne mein Einverständnis ausgebucht mit dem Hinweis: ,,Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen § 20 Abs. 6 S. 6 EStG". Habe hierzu ein paar Fragen mit der Hoffnung, dass jmd mir die beantworten kann: 1. Kann ich die Verluste wie oben erwähnt nur p.a. bis max. 20 000 € mit Aktiengewinnen verrechnen? 2. Kann der Verlust auf Folgejahre mitgenommen werden? Hab gelesen, dass nur gewerbliche Anleger dies können. 3. Kann die Bank ohne mein Einverständnis die Aktien ausbuchen, was ist wenn ich die Aktien nicht ausgebucht haben möchte? Kann Sie nicht im Depot bleiben? 4. Steht da Ex-Tag 10.01.2022, gabs dazu im Vorfeld eine Erinnerung oder Ähnliches?
Vielen Dank im Voraus und ein gutes neues Jahr. |