Wirecard 2014 - 2025
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neuester Beitrag: 19.04.26 22:24
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| eröffnet am: | 21.03.14 18:21 von: | Byblos | Anzahl Beiträge: | 187702 |
| neuester Beitrag: | 19.04.26 22:24 von: | CharlotteTheodoorsen | Leser gesamt: | 81559482 |
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08.01.26 19:47
#187101 beste stelle min1,17
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08.01.26 19:59
#187102 rrrabbithole?
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08.01.26 20:23
#187103 soros venezuela phillipines
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08.01.26 22:05
#187104 nooormal
bei denen steht von 19.12 - 14.1 BESINNLICHKEIT im Kalender
nur die Hyperaktiven treffen sich mit Gspusi zum Hallentennis oder auf der Piste
von juli bis Septemper SummerRecreation
dazwischen 2 Wochen Fasching , 2 Wochen Ostern, 2 Wochen Pfingsten und 2 Wochen Herbstferien .....in der Ruhe liegt die Kraft
csfa.
@csFraudAnalysis
·5 Min.
Die lustigen großinvestigativen Menschen vom öffentlich-rechtlichen bayerischen Staatsfunk haben erst im Sommer von einem Prozess auf der Zielgeraden gesprochen bei Wirecard, dann kam monatelang gar nichts mehr, dann kam die angebliche Aufklärung des Falles und jetzt kommt wieder nichts mehr.
Das sind schon lustige Burschen, unser Traumpaar vom öffentlich-rechtlichen bayerischen Staatsfunk...
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09.01.26 08:02
#187105 Lehna /Michel/Demokratiehasser
Demokratiehasser : https://x.com/RepLuna/status/2009460496668426449
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09.01.26 13:29
#187106 Tja
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09.01.26 19:41
#187107 beweise gg Braun
wat soll man sagen?
https://www.handelsblatt.com/finanzen/...ahren-rechnen/100189925.html
lehna keiner braucht kämpfen oder schuften.
das Land ist fertig aufgebaut ,es gibt Maschinen und billige Treibstoffe . man hätte es nur nicht mit Absicht ZERSTÖREN sollen
dafür hätte ein bisschen DENKEN gereicht
harte Zeiten schaffen starke Menschen
gute Zeiten scheinbar ......
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10.01.26 00:33
#187108 da samma
Ausserdem das sind ja last months NEWS vom 4.12 . 25
last years news - haben sie das jetzt erst zugesteckt gekriegt ?
csfa.
@csFraudAnalysis
das können die #truthbenders vom Düsseldorfer #schandelsblättchen ja gerne so schreiben...
#wirecard
Es ändert aber nichts an den Realitäten.
@ReneBenderRB
@mv6
Es gibt keinen positiven Beweis für die Anklage. Es gab nie einen und es wird nie einen geben - da kann das Handelsblatt noch so schön mit seinem Unfug aus dem Crime Podcast auf Tour gehen.
Man kann eine Wahrheit beugen - aber keine Beweise erfinden.
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10.01.26 10:40
#187109 #107 Nanana Steph
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10.01.26 10:42
#187110 Fair oder unfair?
In deutschen Wirtschaftsstrafprozessen gilt bei systemischem Versagen oft die Devise „wer oben saß, haftet“. Ob das im Einzelfall wirklich fair ist, ist eine andere hochpolitische Frage.
Ki sagt dazu:
Ob dies „fair“ ist, hängt von der Perspektive ab:
Systemtheoretisch: Es ist fair, da das Gehalt und die Machtposition eines CEO eine Risiko-Prämie beinhalten. Wer den Erfolg für sich reklamiert, muss auch für das systemische Scheitern geradestehen.
Rechtsstaatlich: Hier gilt das Schuldprinzip. Eine rein ergebnisorientierte Haftung ohne individuellen Tatbeitrag (oder zumindest fahrlässiges Unterlassen) widerspricht eigentlich dem Kern des deutschen Strafrechts.
Fazit: Die Tendenz in 2026 zeigt, dass Gerichte verstärkt prüfen, ob ein CEO eine „Kultur der Rechtstreue“ etabliert hat. Wer nachweisen kann, dass er ernsthafte Kontrollmechanismen implementiert hat, kann sich zunehmend entlasten. Die bloße Position allein führt seltener zur Verurteilung als noch vor einigen Jahren, sofern das Risikomanagement nachweislich aktiv gelebt wurde.
Wie seht Ihr das grundsätzlich?
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10.01.26 10:54
#187111 #110 Natürlich trägt der Boss
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10.01.26 11:06
#187112 ich finde das widersprüchlich
Einerseits spreche ich von der systemischen Verantwortung („Wer oben sitzt, haftet“), andererseits betone ich das individuelle Schuldprinzip (Nachweis von Kenntnis). Dieser scheinbare Widerspruch ist genau das Spannungsfeld, in dem sich der Wirecard-Prozess bewegt.
Um die Verwirrung aufzulösen, muss man zwischen zwei Ebenen unterscheiden:
1. Die strafrechtliche Hürde (Das "Muss" für das Gericht)
Strafrechtlich ist die Antwort eindeutig: Ja, das Gericht muss ihm Kenntnis nachweisen.
In Deutschland gibt es für Betrug keine „Haftung kraft Amtes“. Wenn Markus Braun glaubhaft machen kann, dass eine kriminelle Zelle um Jan Marsalek ihn gezielt getäuscht hat und er trotz Kontrollen nichts wissen konnte, darf er wegen Betrugs nicht verurteilt werden. Das Strafrecht ist hier (theoretisch) strikt individuell.
2. Die prozessuale Realität (Der "Hammer")
Hier setzt Ihr Punkt mit der systemischen Verantwortung an, der den Widerspruch auflöst. In der Praxis nutzen Gerichte zwei Konstrukte, um die Lücke zwischen „ich wusste nichts“ und der Verantwortung des CEO zu schließen:
Bedingter Vorsatz (Dolus Eventualis): Das Gericht muss Braun nicht zwingend nachweisen, dass er jeden Fake-Beleg kannte. Es reicht der Nachweis, dass er die Unrichtigkeit der Bilanzen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Hier wird die Luft für einen CEO dünn: Wenn die Warnsignale (Whistleblower, Presseberichte) so laut waren, dass er es hätte wissen müssen, wertet das Gericht das Ignorieren dieser Zeichen oft als kriminelles Einverständnis.
Organisationsverschulden als Indiz: Wenn ein System so fundamental versagt wie bei Wirecard, schlussfolgern Richter oft: „Es ist lebensfremd, dass ein so detailverliebter CEO wie Braun davon nichts wusste.“ Die systemische Verantwortung wird hier zum Indiz für das individuelle Wissen.
Warum das für Braun entscheidend ist:
Der Prozess ist deshalb so langwierig, weil die Staatsanwaltschaft genau diese Brücke schlagen muss. Sie versucht zu beweisen, dass die Hierarchie bei Wirecard so autoritär auf Braun zugeschnitten war, dass nichts ohne sein Wissen geschah.
Zusammenfassend:
Rechtlich: Keine Verurteilung ohne Nachweis von Kenntnis (Schuldprinzip).
Faktisch: In 2026 ist die Hürde für einen CEO, sich auf Unwissenheit zu berufen, extrem hoch. Wenn das Risikomanagement nur auf dem Papier existierte, deuten Gerichte das heute oft als vorsätzliches Wegsehen – und das ist rechtlich der Kenntnis fast gleichgestellt.
Der Widerspruch liegt also im System selbst: Das Recht verlangt den Beweis der individuellen Tat, aber die Position des CEO macht es fast unmöglich, bei systemischem Versagen „ahnungslos“ zu sein, ohne dass dies als (strafbarer) bedingter Vorsatz gewertet wird.
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10.01.26 11:11
#187113 naja also Ki ist für die Tonne
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10.01.26 12:35
#187114 10 Jahre für Markus Braun?
Davon sind gut 5 Jahre bereits verbüsst.
Ich denke, das wäre ein faires Urteil.
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10.01.26 13:12
#187115 Wird wohl 10 Jahre
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10.01.26 13:44
#187116 jaaajaaa Lehna
Im sozialismus gewinnt nur der , der seine Kohle selber verbrennt .
Denn die Alternative ist jmd anders füttert davon seine 8 Kinder durch und sitzt im Eiscafe
die andere Alternative ist natürlich ein Politikwechsel.
Ich muß es hier nicht mehr tippen, wer Hirn hat weiß es längst selbst,
der Rest läßt sich so oder so von gekauften Medien die Meinung bilden
rheinmetall ist sowieso der obergag ! die Zeit der "konventionellen" Kriege ist seit Jahrzehnten vorbei
jaaajaa heißt?
jaaajaaa Kathryn ohne dass ichs überhaupt lese... das wär näml wkl Diebstahl an der eigenen Zeit
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10.01.26 14:26
#187117 Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 12.01.26 11:31
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 12.01.26 11:31
Aktion: Löschung des Beitrages
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10.01.26 14:29
#187118 luftbuden?
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10.01.26 14:43
#187119 #116 Und du hast mehr Hirn, Steph?
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10.01.26 17:52
#187120 es gibt kein faires Urteil im unfairen
es gibt eine anklageschrift und es gibt dafür keine Beweise.
nicht schlechte Beweise, es gibt keine.
keinen einzigen.
kein rechtsstaat der Welt kann ein Urteil fällen, nur weil man sagt, er hätte "es" wissen müssen, ohne überhaupt zu sagen, was "es" ist.
dazu brauche ich keine KI.
das ist einfachste rechtsdogmatik.
jetzt zu sagen " mit fünf Jahren kommt er doch gut weg" ist nicht rechtsstaatlich.
da gibt es keine zwei Meinungen.
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10.01.26 18:09
#187122 das Wissen des CEO
in den zivilrechtlichen urteilen steht ganz klar drin: der Schaden ist entstanden durch den kursverlust und die Insolvenz - da steht nicht drin " weil Markus braun dies oder jenes gewusst hat"
es fehlte das Guthaben auf den Konten und wir wissen,, dass es die beiden verurteilten in Singapur wussten und dazu bellenhaus und Marsalek.
mehr wissen wir nicht.
die zahlen musste bellenhaus liefern und braun hat nur davon erfahren, wenn von Erffa keine Zahlen bekommen hat und deshalb nach oben eskaliert hat.
dazu gibt es Mails.
etwas anderes gibt es nicht.
auch nach drei Jahren Prozess nicht.
es gibt den Bericht von wambach in dem ganz genau erklärt wird, was die wirtschaftsprüfer alles gemacht haben, um die Dinge zu prüfen.
sie haben seit 2014 das TPA untersucht und ab 2015 nachweislich als Schwerpunkt.
was sie gemacht haben, das steht sogar in den gerichtsdokumenten der Sammelklage in den USA, die dort 2019 schon eingereicht wurde.
das ist alles dokumentiert...
als die financial Times im Januar 2019 mit der Geschichte in Singapur an die Öffentlichkeit gegangen ist, gab es darüber bereits eine Untersuchung einer angesehenen Kanzlei in Singapur.
was genau hätte Markus braun darüber hinaus tun müssen?
was hat er unterlassen??
in diesen spannungsfeld kannst du den Vorsatz konstruieren - ich sehe aber nicht, wie das Gelingen könnte.
und glaubt mir: ich kenne nicht jedes Dokument im Verfahren, aber ich kenne mehr als ihr alle.
es gibt keinen Beweis.
wenn das handelsblatt jetzt davon schreibt, die Beweise hätten sich erhärtet - dann weiß ich nicht, wovon sie sprechen.
hinter prozessualen Realität von stadelheim gibt es nichts
ich habe die Aussage der Leute von KPMG mehrfach gelesen. da ist nichts.
ich habe die zwei Tage insolvenzverwalter gelesen - da ist nichts.
diese Beweise, von denen das handelsblatt spricht, habe ich zumindest nicht gesehen.
deshalb gehe ich davon aus: es gibt sie nicht.
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10.01.26 18:12
#187123 Beweise
ich habe alles in eine KI gepackt, auch die Erklärungen der staatsanwaltschaft.
nirgends ist ein Beweis und deshalb behaupte ich eben: es gibt ihn nicht.
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10.01.26 21:44
#187124 Beweise
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| Boardmail an "Hagüwa" |
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11.01.26 00:05
#187125 danke für die Diskussion, hagüwa
Markus genditzki wurde zweimal vor einem deutschen Gericht verurteilt für einen Mord, den es nie gegeben hat...
in einem Streit mit von Erffa hat der Richter während der hauptverhandlung im Prinzip gesagt " ich entscheide, wie ich die Beweise würdige"
das steht ihm nach deutschem Recht zu - er muss es aber auch begründen und damit wird er definitiv Probleme bekommen, denn man kann keine Beweise begründen, die es nicht gibt.
besonders durch das endgültige Urteil in Singapur ist jetzt auch amtlich: der kronzeuge, von dessen glaubwürdigkeit sehr viel abhängt, hat in einem weiteren zentralen Aspekt (wer war die treibende Kraft hinter den Fälschungen?) erneut nicht die Wahrheit gesagt.
es ist eindeutige Rechtsprechung des BGH, dass ein kronzeuge besonders bei einer Konstellation Aussage gegen Aussage besonders streng geprüft werden muss - eine solche Prüfung hat es weder während der Ermittlungen noch in der hauptverhandlung gegeben.
dennoch wird der Richter ein Urteil sprechen und wenn er keinen formfehler macht, wird das Urteil vom BGH bestätigt.
es ist trotzdem falsch, davon bin ich überzeugt - und wie andere Fälle zeigen (eiskeller!) ist das eben in Deutschland sehr gut möglich.
warum so etwas passiert, wenn es passiert?
da kannst du dir alle Fälle der letzten Jahrzehnte anschauen - es sind immer dieselben Mechanismen und diese Mechanismen sind auch in diesem Fall am Werk: der leitende oberstaatsanwalt hat vor wenigen Wochen wiederholt, was auch in der Anklage steht " wirecard hat am 22 juni 20 eingeräumt, dass es das Geschäft wahrscheinlich nicht. gibt"
das kleine Problem:
das ist falsch.
es ist nicht eine deutungsfrage, es ist schlicht falsch...
auf dieser Annahme gründete aber die gesamte Ermittlung von Anfang an.
dieser Fehler ist nicht mehr zu korrigieren.
das Gericht kann das ignorieren, aber nicht mehr ändern.
wenn das Gericht das alles ignoriert, kann es ein Urteil fällen und es kann Bestand haben - aber es wird falsch sein.
ich lege mich inzwischen fest: eine rechtsstaatlich korrekte Verurteilung von von Erffa und Markus braun im Sinne der vorliegenden Anklage ist undenkbar.
ausgeschlossen.
und der Fehler ist eigentlich der gleiche Fehler, wie in der öffentlich-rechtliche bayerische Rundfunk im Fall eiskeller anspricht.
das ist ja das absurde!
derselbe bayerische Rundfunk hält denselben Fehler im Fall wirecard für völlig ausgeschlossen - bei einer eindeutig ähnlichen Sachlage
ich halte einen Freispruch aus erwiesener Unschuld für denkbar - das würde einen Aufschrei geben - vor allem, weil man der Öffentlichkeit seit Jahren etwas anderes erzählt...
und ich bin hier nicht das gackernde Hühnchen, das von Anfang an ohne jedes Argument von einer Verschwörung spricht - es sind bekannte und wissenschaftlich belegte psychologische Mechanismen
https://fontaane.wordpress.com/2025/12/17/elefanten-und-ihre-raeume/
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