über einer möglichen Dividende selbst wenn erst nächstes Jahr wäre nicht schlecht gewesen. Aber da heisst es : Gemäß den Devisenvorschriften der Volksrepublik China dürfen Zahlungen im Kontokorrentverkehr,einschließlich Gewinnausschüttungen und geschäftliche oder betriebliche Aufwendungen, ohne vorherige Genehmigung in Fremdwährungen ausgeführt werden;allerdings sind dabei bestimmte Verfahrensvorschriften einzuhalten. Für Transaktionen im Kapitalverkehr hingegen gelten weiterhin strenge Devisenkontrollvorschriften. Diese Transaktionen müssen von der staatlichen Devisenverwaltung oder ihren örtlichen Amtsstellen genehmigt und/oder gemeldet werden, und für Rückzahlungen von Darlehenskapital, Ausschüttung von Renditen auf Direktinvestitionen und Investitionen in marktfähige Instrumente gelten ebenfalls Beschränkungen. Es kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass der Konzern seine sämtlichen Fremdwährungsverbindlichkeiten gemäß dem Recht der Volksre publik China erfüllen oder Gewinne aus Chinas abführen kann. |