Deutschland nimmt zuviel Flüchtlinge auf....

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neuester Beitrag:  19.12.21 23:23
eröffnet am: 18.08.15 14:47 von: lehna Anzahl Beiträge: 26610
neuester Beitrag: 19.12.21 23:23 von: AWeidel292 Leser gesamt: 2140253
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22.12.16 15:24 #26001 Ich hab mal ne Frage
Warum schlagt ihr euch eigentlich noch verbal mit den
"Merkelfans" rum?
Ist sowieso zwecklos.
.... warum?

Für meine ehrliche Antwort würde mich der/die - so gerechte und gebildete -
Moderator/In  "st" sperren.
Das muss ich mir nicht antun.

Frohe Weihnachtstage !
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22.12.16 15:28 #26002 #26000
Tja, aber auf der Welt leben nun mal Milliarden potenzieller Flüchtlinge. Die müssen wir alle aufnehmen und integrieren - aus Herzensgründen. Und jedem wollen wir einen Teddy schenken oder eine weiße Frau.  
22.12.16 15:30 #26003 #..003 Das ist echt ne kluge Frage.
22.12.16 17:30 #26004 jetzt komm uns ned mit John Locke &Thom.
ja !?  
22.12.16 17:31 #26005 06 @ 00
22.12.16 17:37 #26006 Rousseau haste vergessen. Aber wen intere.
heute noch die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft, wenn schon die Kanzlerin auf die Gesetze pfeift.  
22.12.16 17:43 #26007 nö, aber ich muß ja auch nicht alle aufführe.
verstehst auch so, was ich meine...

Im übrigen plapperst du den Unsinn nach, der hier ständig verbreitet wird, Merkel habe gegen Gesetz verstoßen. Hat sie nicht. Falls es anders sein sollte, benenne es bitte...  
22.12.16 17:50 #26008 Kann ich dir genau benennen:

"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

 
22.12.16 17:53 #26009 achtung! kiiwii stretcht sich gerade :)
22.12.16 17:55 #26010 tja, "die Anwendung des Abkommens über .
-stellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten..."    war eben in diesen bezeichneten Staaten nicht mehr gewährleistet...
sonst hätten nicht Hunderttausende an den Grenzen zu Österreich und zu Deutschland gestanden.

Damit war Abs (2) nicht mehr anwendbar; damit liegt folgerichtig und automatisch auch keine Verletzung vor.  
22.12.16 17:58 #26011 das ganze nennt man auch übergesetzlichen .
22.12.16 18:01 #26012 und wer gibt an wann und ob ein übergestz.
notstand vorliegt?

nur die bundeskanzlerin oder gibts ein gremium dafür? habe ich noch nie irgendwo gehört ...  
22.12.16 18:06 #26013 dann mache dich mal schlau...
22.12.16 18:06 #26014 Klat kiiwii. Insbesondere in Österreich
ging es ganz böse zu - ebenso in Slowenien oder in Kroatien.

Überdies hat die Einhaltung des Grundgesetzes wenig damit zu tun, wie einzelne Politiker die Lage in anderen Ländern einschätzen. Die haben sich an die Gesetze zu halten. Alles andere ist Willkür.  
22.12.16 18:07 #26015 das versuche ich ja gerade durch dich kiiwii
komme aber nicht so recht weiter - wahrscheinlich bin ich einbfach zu blöde ... :(  
22.12.16 18:15 #26016 Pruuuuuuuusthhhhhhh.....
Übergesetzlicher Notstand im
Exekutivhandel----- pruuuuust,
Hier wird eine Menge Scheiss erzählt  
22.12.16 18:15 #26017 26016 - das hätte sih nur mit Waffengewa.
Grenze (zb in Passau oder Salzburg) machen lassen.  
22.12.16 18:45 #26018 Biste jetzt eigentlich als Sänger unterwegs?
22.12.16 19:03 #26019 # 26013 von kiiwii, übergesetzlicher Notstan.
Das sagt alles dazu:

"Anerkannt ist die Figur des übergesetzlichen Notstands in der Praxis nicht.
Dogmatisch ist sie höchst umstritten und wird im Widerspruch gesehen zu dem Verbot der Abwägung Leben gegen Leben, dem Legalitätsprinzip, dem Akkusationsgrundsatz und dem Vorrang der Verfassung. Insbesondere wird kritisch gesehen,
einen übergesetzlichen Notstand in Fällen eines absoluten Verbots zu begründen,
weil damit die absolute und ausnahmslose Wirkung des Verbots bewusst umgangen wird. Beispiel: Folterverbot."

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand
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22.12.16 19:04 #26020 Bei kiiwii scheint
etwas anderes der "übergesetzliche Notstand" zu sein oder?

"Gnade vor Recht",
pflegte er sonst zu argumentieren.
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22.12.16 19:17 #26021 @kiiwii
sag uns doch mal, warum deine Freunde so etwas machen und warum du dich von solchen  Notständen" nicht distanzierst, sondern ein solches Verhalten noch relativierst.
Ich würde es gerne verstehen.

https://www.welt.de/vermischtes/article160521663/...-zu-bekommen.html  
22.12.16 19:28 #26022 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 23.12.16 13:13
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 4 Tage
Kommentar: Diskriminierung

 

 
22.12.16 19:37 #26023 #26023...
wenn das mal keine Story ist...
Da sieht man, welches Grundverständnis die haben...!  
22.12.16 20:16 #26024 wer meint, wikipedia "sagt alles dazu", hat e.
leider sehr, sehr eingeschränkten Blickwinkel auf die Welt...

Aber es gibt eben Menschen, denen ist es gegeben, nur einfache Dinge zu bewältigen  
22.12.16 20:27 #26025 Lieber kiiwii, da steht
aber in # 26021

"Das sagt alles dazu: "

Ansonsten gilt:

http://www.ariva.de/forum/...tlinge-auf-526953?page=1040#jump22315094

Schönen Abend noch, die Merkel-Getreuen
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