Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

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eröffnet am: 26.06.12 09:03 von: windot Anzahl Beiträge: 3769
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28.06.12 14:12 #401 Du brauchst Dich gar nicht auszuklinken
Wo war den Dein letzter Beitrag in diesem Thread?
Du hast schließlich gar nicht mitgeschrieben, oder?  
28.06.12 14:15 #402 Anderes Beispiel
In Deutschland ist man überwiegend der Meinung, dass Jäger und Holzfäller notwendig seien, um die Natur vor Schäden zu schützen. Also manipulieren sie die Natur nach ihrem Wissensstand und ihrer Lust, indem sie Tiere abschießen und die Vegetation beschneiden.

Wenn ich finde, dass man Natur so lassen sollte wie sie ist, weil sie am besten weiß, was richtig ist, dann bekomme ich eine Menge Argumente von diesen Leuten zu hören (Pilzbefall, Tierbestände, Insektenbekämpfung, usw), warum man die Natur nicht alleine bestimmen lassen sollte. Und selbst Tradition wird als Argument für die Jägerei angeführt.  

Wie ist Eure Meinung dazu?  
28.06.12 14:16 #403 #400 Ihre Religion GEBIETET ihnen, nach ihre.
Regeln, die Initialisierung des Kindes in den Bund mit Gott vorzunehmen.  
28.06.12 14:23 #404 #403 Können und dürfen sie ja weiterhin.
Nur eben nicht bei uns. Und das ist auch gut so :) Wenn´s ihen nicht passt: Es gibt genug andere Länder wo´s erlaubt ist. :)
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28.06.12 14:27 #405 #403 die religio gebietet ja auch das schächte.
und damit bekomm ich dich dann wieder ;)

nee, passt schon religionsfreiheit hin oder her. das kind hat bis das ego gereift ist, ein recht auf körperliche unversehrtheit.

das ist nicht anderes als der immer wieder erwähnte integrationsprozess.  
28.06.12 14:29 #406 wie funktioniert das in Zukunft praktisch?
Wenn Eltern ihren Sohn beschneiden lassen, es dann offiziel zu einer Verurteilung kommt, können die Eltern dann Asyl beantragen?
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"born free"
28.06.12 14:32 #407 Nix anderes Beispiel, hier geht es um
Körperverletzung und nicht um die Axt im Walde.

Mag sein das Religionen gern irgendetwas initialisieren möchten, dem stehen aber die Grundrechte der Kinder gegenüber.  
28.06.12 14:32 #408 Ich habe bis heute nicht verstanden, was das
Problem beim Schächten gegenüber den konventionellen Hinrichtungsmethoden sein soll.
Beides sind Akte der Barberei.

Sich aber nur gegen das Schächten zu stellen, halte ich für eine verlogene Einstellung.

Die Religion zwingt die Menschen jedenfalls nicht dazu Fisch oder Fleisch zu essen. Sie können sich also problemlos gegen das Schächten entscheiden, wenn sie auf Fleisch verzichten. Ebenso diejenigen, denen es egal ist, ob essen koscher sein soll oder nicht.  
28.06.12 14:32 #409 Und wenn
das Kind gar nicht der Religion zugehören oder zumindest nicht nach ihren Riten behandelt werden möchte? Sorry, aber der Vergleich mit den Tieren ist hanebüchen und lenkt von Thema ab. Nach unserer Rechtsordnung besteht sowohl positive als auch negative Religionsfreiheit, d.h. ich darf eine Religion ausüben, muss es aber nicht und kann erst Recht nicht dazu gezwungen werden. Wenn die Eltern durch nicht reversible körperliche Beeinträchtigungen dem Kind diese Entscheidung abnehmen, dann steht  das mit unserer Rechtsordnung nicht im Einklang. Wie hier schon mehrfach geschrieben: Das Kind soll in einem gewissen Alter selbst entscheiden dürfen.

Ich frage noch mal: Wo ist für Dch die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger körperlicher Beeinträchtigung? Wie wäre es, wenn man einem Neugeborenen die Ohrmuscheln als Zeichen und Bestandteil der Religionszugehörigkeit abtennen würde? Die braucht man in der Regel nicht, also führt die Amputation nach Deiner Sichtweise nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.  
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
28.06.12 14:34 #410 Ich sehe keine Verletzung der Grundrechte der
Kinder, weil nicht windot, potzblitzzz oder wer auch immer die Erziehung und Fürsorge für sie betreiben werden sondern ihre jüdischen / muslimischen Eltern. Und ich bin mir sicher, dass dies in überwiegend großer Zahl voller Liebe und Sorgsamkeit geschehen wird - wie es auch in der Vergangenheit der Fall war.  
28.06.12 14:34 #411 #406 ? Was hat eine Verurteilung wegen
Körperverletzung mit einem Asylantrag zu tun ?
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28.06.12 14:36 #412 #410
Die spätere Fürsorge spricht den Eltern ja niemand ab. Aber der Akt der Beschneidung ist und bleibt nunmal körperverletzung, wenn das Einverständnis des Betroffenen nicht vorliegt. Da kannst Du Dich drehen und winden wie Du willst.
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28.06.12 14:36 #413 @bashpusher.. Du kannst ein Kind von Beginn.
Fleisch füttern, und es wird das essen, was Du ihm vorsetzt. Somit wird es zum Fleischesser. Wenn Du ihm zeigst, wie grausam das Fleisch ensteht, wird es sich wahrscheinlich weigern, überhaupt mit dem Konsum zu beginnen.  
28.06.12 14:36 #414 #406
wenn sie schon deutsche staatsbürger sind wären sie nur verurteilt.
mal gucken wie oft das jungendamt dann bestellt wird wenn die eltern dann eventuell als gefahr gewertet werden.

aber ayslbewerber sollten sich das besser nicht erlauben während der antragsstellung rechtsbrüche zu begehen.  
28.06.12 14:37 #415 Auch Eltern sind vom Gesetz her, in Sachen
Erziehung und Fürsorge Grenzen gesetzt. Kinder sind kein Eigentum!  
28.06.12 14:37 #416 #413 Sehr richtig. Es kann sich DANN frei
entscheiden ob es weiterhin Fleisch isst oder nicht. Ein beschnittener Junge hat die Wahl nicht mehr. Die Mütze ist ab und bleibt ab. Ob er das will oder nicht. DAS ist der Unterschied.
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28.06.12 14:38 #417 Bitte beim Thema bleiben!
28.06.12 14:40 #418 Die Eltern bestimmen das Leben der Kinder un.
prägen die Seele / den Geist maßgeblich.

Somit steht ihnen auch zu, sie nach diesem Ritus in die jüdische Gemeinschaft aufzunehmen, wenn sie meinen, dass es gut für das Kind ist. Würden bleibende Schäden verursacht werden, könnte ich diese Diskussion sogar verstehen, aber die Population der Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens zeigt, dass sie alles andere als geschädigt worden sind.

Das ist also keine Entscheidung, die Außenstehende treffen sollten.  
28.06.12 14:41 #419 @lassmichrein... Es wird aber über den Kopf .
Kindes entschieden, ob es Fleisch essen soll oder nicht. Die gesamte Kindheit über halten Fleischesser ihre Kinder von dem schrecklichen Anblick fern. Sie enthalten ihnen die Wahrheit, wahrscheinlich, weil sie sie schützen wollen. Dennoch ist es ein gravierender Eingriff in die Selbstbestimmtheit des Kindes.  
28.06.12 14:43 #420 windot
Wir werden es erleben, daß für die Beschneidung vom Gesetzgeber alsbald genauso Ausnahmeregelungen geschaffen werden, wie beim Schächten.
Und wer es wagt, dagegen etwas zu sagen, wird in die braune Ecke gestellt.
Das ist das eigentliche Problem: Die Jungenbeschneidung wird erlaubt, Verstöße gegen die Mädchenbeschneidung werden dann ebenso wie die übrigen "Ehren"-Straftaten als kulturell oder religiös bedingt verharmlosend strafmindernd bewertet.

Die Versuche der BW-Integrationsministerin Öney, den Sargzwang vollständig aufzuheben, zum Teil ist er ja bereits relativiert.

Und Volker Beck (Grüne) weiß in Bezug zur Beschneidung: "wir müssen die Gesetzeslage und die Rechte Zugunsten der Muslime verbessern."  
28.06.12 14:43 #421 #418 Jemandem etwas abzuschneiden ist also.
bleibender Schaden... Interessante Auffassung.....

Somit sind wir wieder bei meiner Blobfish-Religion, wo ich übrigens immernoch auf ein klares Ja oder Nein von Dir warte... ;)

Zu Deiner Entscheidungsfindung: Die fehlenden Ohren stellen ja keinen bleibenden Schaden dar. Die Bobfishreiligion-population würde das Generationen später beweisen. ;)
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28.06.12 14:44 #422 #419 Entsteht dem Kind ein körperlicher Scha.
wenn es Fleisch isst ? ;)
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28.06.12 14:45 #423 Wie groß ist denn die Population?
Soweit ich weiß, gibt es 0 Anhänger dieser Religion, weil Du Deine Ohren noch dran hast.
Somit ist sie bereits vom Aussterben bedroht und sollte auf irgendeine Schutzliste... Wer ist dafür zuständig?  
28.06.12 14:46 #424 @lassmichrein.. Es entsteht ein geistiger Scha.
Sieht man doch an den Gierschlunden, die sich Berge von Mett aufs Brötchen knallen. Weils halt schmeckt...  ;-)  
28.06.12 14:47 #425 Was ist denn jetzt
mit den Ohren? Wir reden von einem nicht reversiblen körperlichen Eingriff und nicht von einem Verhalten, dass man später ändern kann, wenn die charakterliche Entwicklung abgeschlossen ist.

Weist Du, ob Vögeln mit Mütze nicht vielleicht doch mehr Spaß macht, als ohne? Die Frage wird wohl nur einer beantworten können, der beide Zustände am eigenen Leib erfahren hat. Falls Du nicht gerade zu diesem Personenkreis gehörst, kannst Du Dir wohl kaum ein Urteil darüber erlauben, ob die Beschneidung eine Beeinträchtigung darstellt oder nicht.  
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
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