Nein. Der Anlagenbetreiber bekommt die Einspeisevergütung, die in dem Jahr galt, in dem er seinen Windpark angeschlossen hat und wird für das Anschlussjahr + 20 Jahre gewährt. Veränderungen im EEG betreffen nur Windparks, die zum Inkrafttreten des novellierten EEGs noch nicht am Netz angeschlossen waren. Das Stichwort im deutschen Rechtssystem lautet: "Rückwirkungsverbot". Davon abgesehen beziehen Stand Mitte 2013 nur noch knapp 60 % der gewerblichen Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung. Tendez stark sinkend. Die Stromvermarktung über die Strombörese ist nämlich lukrativer. Vorteil: Die Anlagenbetreiber speisen den Strom nachfragegerechter ein. Macht Prokon lt. Infoveranstaltung seit 1,5 Jahren schon so. ----------- Bild dir eine eigene Meinung. Schalte dich nicht mit anderen gleich! |