Zitate aus zwei Kommentaren der FAZ: "Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Erziehungsrecht der Eltern hat das nichts zu tun, denn dieses ist grundsätzlich auf den Schutz des Kindes zu richten. Dieser Staat müsste auch einschreiten, wenn er Kenntnis erhielte, dass Eltern aus kulturellen Gründen die Füße ihrer Mädchen zu Klumpfüßen schnüren oder deren Ohrläppchen dauerhaft langziehen. Eine Kultur oder eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen, insbesondere von zur persönlichen Abwehr Unfähigen im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung - und zwar umso tiefgreifender, je freiheitlicher und säkularer der Staat ist." http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...schneidung-11802626.html ------------------------- "Nach geltender Rechtsprechung ist jeder ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung, für die es dann gute Gründe braucht. Der wichtigste gute Grund ist die Einwilligung des Patienten. Er ist so wichtig, dass selbst Eingriffe, die medizinisch ohne Alternative und erfolgreich waren, als Körperverletzungen gelten, wenn die Einwilligung fehlt. Sie allerdings kann zum Wohl des Kindes durch die Eltern erfolgen. Medizinische Fassungen dieses Kindeswohls sind im vorliegenden Fall umstritten. Es gibt eine ebenso umfassende wie letztlich unergiebige Debatte darüber, worin die hygienischen und epidemiologischen Vorteile einer Beschneidung liegen mögen. Dass sie deshalb schon bei Unmündigen zu erfolgen habe, behauptet auch in dieser Debatte niemand." http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/...indes-11801160.html ------------------- |