Schafft Arcandor nochmals 0,70 ?

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neuester Beitrag:  25.04.21 00:16
eröffnet am: 20.11.09 15:43 von: d007007007 Anzahl Beiträge: 8573
neuester Beitrag: 25.04.21 00:16 von: Gabrieleozaka Leser gesamt: 1229515
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22.06.15 22:26 #8351 auserdem
Pleite ist Pleite Arcandor wird nie Saniert werden bin gespannt was das delisting kommt. Kostet halt Geld darum noch kein Delisting  
22.06.15 22:37 #8352 ... BWL Note 6 - Ja für Dich Herr Schmid .
... AG ja nicht natürlicher Person möglich - Aha u.



Ob AG oder GmbH sind Kapitalgesellschaften und gehen auch in Regelinsolvenz - Und juristisch dem Verein gleichzustellen !


BWL glatte 6 wohl eher Schmidt und Melderkonsorten


Auszug ... -  JURISTISCHE PERSONEN DES PRIVATEN RECHTS
Die Grundform der juristischen Personen des privaten Rechts ist der eingetragene Verein (e.V.). Dieser erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister. Weitere juristische Personen des privaten Rechts sind beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft oder auch eine eingetragene Genossenschaft. All diese Formen bauen auf der Grundform des Vereins auf. Der Beginn der Rechtsfähigkeit fängt hier mit der Eintragung ins Handelsregister an.

http://www.wirtschafts-lehre.de/rechtsfaehigkeit.html
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MfG Horus
22.06.15 22:40 #8353 Arcandor muß nicht saniert werden - Da Kar.
lässt Grüßen  ;-) ))

Schönen Abend Noch
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MfG Horus
22.06.15 22:43 #8354 Laber du nur
Pleite ist Pleite
Lüg nur weiter rum mit deinen 2,56 Pro Aktie
Warum steht die Aktie dann nicht nicht über  einem Euro super Horusfalke

Und eine AG ist nicht gleichzusetzen mit einem Verein

Dein Grundkapital ist die Haftungsbeschränkung
Und es Gigbt keinen Indsolvenzplan Horusfalke darum wird Arcandor abgewickelt  
22.06.15 22:45 #8355 da habe ich mich wohl verhaut
ist schon fast 2 Jahre her wo ich das gelernt habe
Auch egal deine Lügen zum Grundkapital kann jeder nachlesen  
22.06.15 22:45 #8356 Thema 6 nun uninteressant der Blaler Schmid
:-)))

Spekulation bleibt Spekulation -  Euro 2,56  *gg*
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MfG Horus
22.06.15 22:47 #8357 Glatte 6 Du Versager !
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MfG Horus
22.06.15 22:48 #8358 das habe ich verwechselt
deshalb gibt es keine Restschuldbefreiung bei einer AG weil es eine Juristische Person ist und nicht umgekehrt
Wikipedia

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft

Gerade umgekeht ist es für eine Juristische Person gibt es keile Restschuldbefreiung  
22.06.15 22:49 #8359 nur für Einzelunternehmen
und nicht für Kapitalgesellschaften
habe ich verwechselt muss ich zugeben

Eine Restschuldbefreiung für eine kapitalgesellshaft AG (Juristische Person)
ist ausgeschlossen siehe oben (WIKIPEDIA)  
22.06.15 22:50 #8360 Middelhoff macht's möglich da Vorstand u.
oder aber M. Schickedanz bzgl Klage


Gähn !


Du beleidigst und meldest und hast Null Ahnung - Glatte 6  
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MfG Horus
22.06.15 22:51 #8361 galtte 6 du Versager
oder Behauptst du jetzt immer noch das es eine Restschuldbefreiung gibt ?
Verwechseln kann jeder mal was aber Restschuldbereiung für eine "Juristische Person" ist laut Gesetz ausgeschlossen  
22.06.15 22:53 #8362 Vorstand haftet u. daher M. Schickedanz
fein raus - Könnte, ... Ja !


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MfG Horus
22.06.15 22:54 #8363 Verstehen und BWL glatte 6 :-))
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MfG Horus
22.06.15 22:55 #8364 man kann vielleicht
Middelhoff auf Schadensersatz verklagen
Restschuldbefreiung ist aber ausgeschlossen kann man z.B. bei Wikipdia nachlesen
habe das leider zuerst verwechselt........
Und was redest du von Restschuldbefreiung ist eh nur ein Überschuldeter Aktienmantel ohne Operatives Geschäft

Hast du Beweise für deine Behauptungen  
22.06.15 22:57 #8365 :-))) 6 Plus sogar
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MfG Horus
22.06.15 22:57 #8366 der Vorstand und M Schickedanz
haften natürlich nicht
Dann müsstest ja du auch haften als Aktionär
Kapitalgesellschaften wie eine AG oder GmbH sind Haftungsbeschrängt
Bei der GmbH in der Regel 30.000 bei der AG mit dem Grundkapital  
22.06.15 22:59 #8367 So ein Trauer- Schmid 6en und will Hier
anderen was erzählen !


Geh mal zur Schule Du Trauerspiel ))))
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MfG Horus
22.06.15 23:00 #8368 habs ja obern reingestellt
was sagst du dazu Horusfalke bei Juristischen Personen AG ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen
Hier nochmal Wikipedia

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft

Das bedeutet das auch Arcanor nach ablauf der Insolvenz verschwinden wird
 
22.06.15 23:02 #8369 Alles erklärt u. Schulnachbarn die Abglotzen
mag ich nicht, außer ich mag die und Dich nicht !



Hahahaaaaa 6en Schmid ))))
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MfG Horus
22.06.15 23:03 #8370 auch wenn ich etwas verwechselt habe
Ändert es nichts daran das es bei Kapitalgesellschaften keine Restschuldbefreiung gibt.  
22.06.15 23:05 #8371 "Gleichstellung" 6en Schmidi )))
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MfG Horus
22.06.15 23:05 #8372 Ach Horusfalke
gehen dir wieder die Argumentationen aus wenn man die Wahrheit reinstellt
Schwache Nummer wenn man behauptest das es bei Kapitalgesellschaften eine Restschuldbefreiung gibt ich hatte recht und du Lügst dir halt wieder was zusammen
 
22.06.15 23:08 #8373 Irren kann sich jeder mal
ich kann so etwas aber zugeben
Mit der Schuldenbefreiung lag ich ja richtig keine Möglichkeit bei einer Kapitalgesellschaft

Für juristische Personen gibt es nach deutschem Recht keine Restschuldbefreiung. Eine Aktiengesellschaft, KGaA oder GmbH, die nach Durchführung des Insolvenzverfahrens kein Vermögen mehr besitzt, ist eine Gefahr für den Rechtsverkehr. Sie wird nach § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Mit Erlöschen des Schuldners erlischt die Schuld. Dem Bürgen ist dadurch indes nicht geholfen. Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip, denn die Insolvenz ist der Musterfall für die Funktion der Bürgschaft
 
22.06.15 23:12 #8374 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 24.06.15 09:14
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokation ohne Bezug zur Aktie. Bitte einstellen.

 

 
22.06.15 23:17 #8375 Beleidigen kann
der Horusfalke Ahnung hat er aber nicht
Wenn man Beweise reinstellt übergeht er die einfach
Verwechseln kann man mal was ist auch egal
Restschuldbefreiung Gesetzlich ausgeschlossen wenn Horusfalke was anderes behauptet ist es eine Lüge

Oder bring halt mal Beweise die meine Aussage wiederlegen  
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