Sie schnüffeln. Sie drohen. Sie kassieren kräftig ab.
7,2 Milliarden Euro treibt die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) jährlich für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ein.
Wie aber die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen, beweist nun ein BILD vorliegendes Geheimdokument.
In dem vom Südwestrundfunk (SWR), Abteilung Rundfunkgebühren, erstellten Schriftsatz sind detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von „Schwarzsehern“ verzeichnet.
So führt die Liste am Beispiel Mainz (siehe Ausriss) auf, dass am Taubertsberg 465 sogenannte „Nichtanmelder“ die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen.
Doch wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben? Kommen die Daten etwa von den Einwohnermeldeämtern?
Die Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern bestreitet Jürgen Gruhler, Chef der Abteilung Rundfunkgebühren beim derzeit für die ARD federführenden SWR, nicht. Gruhler zu BILD: „Wir erhalten von den Einwohnermeldeämtern Kenntnis, wenn jemand sich an- oder abmeldet. Mehr aber nicht.“
Datenschützer sind dennoch besorgt und schlagen Alarm. Für Alexander Dix, oberster Datenschützer für das Land Berlin ist aber auch diese Praxis fragwürdig: „Das verstößt zwar nicht gegen das Gesetz, aber wir halten das verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel. Da werden zentrale Adressregister erstellt. Jetzt sind die Ministerpräsidenten der Länder in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.“
Die GEZ will aber weiter munter Jagd auf vermeintliche „Schwarzseher“ machen. In dem „Brainstorming Großstadtoffensive“ genannten Papier heißt es wörtlich: „In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt ...“
„Zielgebiete“, das sind Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem „abenteuerlustige Singles“, „unverheiratete Paare mit Kindern“ und „Studenten“.
Sie sollen verstärkt beobachtet werden. Studenten locken die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick. Sie dürfen sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssen sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Sind sie erst einmal angemeldet, sind sie später in der Beweispflicht und müssen nachweisen, ob sie noch studieren.
Bei der Jagd auf Schwarzseher gehen die GEZ-Schnüffler oft ziemlich rabiat vor. Immer wieder gibt es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden.
Gerade ist ein Gebühren-Eintreiber des NDR wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit hatte es bereits vier Strafanzeigen gegen den Mann gegeben
Was die GEZ darf: -Durch die Fenster spähen, lauschen: Die GEZ-Fahnder dürfen so feststellen, ob bei Ihnen ein Radio oder Fernseher zu sehen oder zu hören ist.
-Nachbarn befragen, ob Sie einen Fernseher haben.
-Klingelschilder mit GEZ-Listen abgleichen, um herauszufinden, ob Sie schon zahlen oder nicht.
-Eine Zwangsanmeldung vornehmen, wenn Radio und Fernseher von draußen sichtbar sind – oder wenn ein Verwandter unterschrieben hat, dass Sie einen Fernseher besitzen.
-Sie müssen nicht antworten – aber wenn Sie etwas sagen, dürfen die Fahnder verlangen, dass Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Lügen gilt als Ordnungswidrigkeit, kann mit Bußgeld (bis 1000 Euro) bestraft werden
Was die GEZ nicht darf: -Ohne Erlaubnis Ihre Wohnung betreten – deren Unverletzlichkeit wiegt schwerer als der Gebührenanspruch.
-Sich unter einem Vorwand Zutritt verschaffen, um sich erst drinnen als GEZ-Fahnder zu outen
-Mit dem Ordnungsamt, Bußgeld oder gar Gefängnis drohen, wenn man keine Auskunft geben will.
-Nach 22 Uhr an der Tür klingeln.
-Bargeld kassieren. Die GEZ schickt grundsätzlich Rechnungen!
-Die Beweislast umkehren, also Sie zum Nachweis auffordern, dass Sie keine Rundfunkgeräte besitzen.
-Nachfragen, wer neuer Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat.
-Von Hartz-IV-Empfängern Rundfunkgebühren verlangen.
Quelle: http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/09/17/...e,geo=2503610.html |