Kronios, ich halte eine "Rechnung" hinsichtlich der verletzten Grundrechte für unzulässig. Denn die sind unterschiedlich zu gewichten, das erste z.B. ist unumstößlich. Vor allem aber - "Ist das ein Ausgleich für die 100% des Kindes??" Es gibt keinen Ausgleich, was sollte das auch sein? Und das Strafrecht ist auch nicht auf Ausgleich ausgelegt, Auge um Auge... ist AT und somit Antike.
gymnie, lass doch lieber Vermutungen über mein bisheriges Leben. Oder fantasiere dir was zusammen, es bringt doch nichts. "In einem staat, wo steuersünder mehr bestraft werden als kinderschänder o. mörder kann irgendetwas nicht rund laufen." Diese Aussage ist schlicht falsch. Völliger Blödsinn.
preis, der Fall ist tatsächlich nen Klopfer und mir so auch erstmal unerklärlich, da wäre eine nähere Begründung des Gerichts interessant.
Hier gefallen sich einige darin, die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern zu betonen (was klar der Fall ist), um damit die Verletzung von ehernen Rechtsprinzipien dieses unseres Staates zu begründen ("Ich tue lieber drei potenziellen Straftäten Unrecht als auch nur einem Kind."). Das ist Willkür. Und Willkür ist scheiße. Hier und überall, gestern und heute.
Übrigens, weil das hier immer wieder anklang - der EuGH hat mitnichten die Sicherungsverwahrung verboten. Es ist selbstverständlich noch möglich, Sicherungsverwahrung zu verhängen, wenn vom Häftling nach der Haftstrafe noch Gefährdung ausgeht. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung (also nach dem eigentlichen Urteil, der Delinquent sitzt bereits in Haft) wurde verboten. Das ist schwer auszuhalten, dass dadurch ein paar Gewaltverbrecher auf freien Fuß kommen und permanent überwacht werden müssen, aber trifft den Kern des Problems: es gibt ein paar Rechtsprinzipien in diesem Rechtsstaat, die über allem schweben. ----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht. |