Dt. Beamtenvorsorge Im. Holding AG vor Sanierung!

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neuester Beitrag:  24.04.21 23:47
eröffnet am: 03.12.14 16:04 von: Rudini Anzahl Beiträge: 1868
neuester Beitrag: 24.04.21 23:47 von: Inesefwna Leser gesamt: 270116
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04.09.15 13:16 #1501 Übernahme

Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmeangebot muss eine „angemessene Gegenleistung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angebotsverordnung) für die Anteile enthalten, wobei ein im WpÜG bestimmter Mindestwert nicht unterschritten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistung oder Aktien der eigenen Gesellschaft, also einem Aktientausch. Mindestwert[Bearbeiten]Der Mindestwert (Mindestpreis im Übernahmeangebot) wird auf Grund der Marktpreisentwicklung der jüngeren Vergangenheit ermittelt. Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Gegenwert mindestens dem gewichteten inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung eines Angebotes entsprechen. Die Gewichtung erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten Geschäfte.

 
04.09.15 13:17 #1502 Es wird also nur ein Mindeswert geregelt
D.h. nach oben ist keine Beschränkung gegeben.
Faktisch macht ein Angebot nur dann Sinn wenn die Aktionäre auch bereit sind es anzunehmen, also Angebotspreis über aktuellen Kurs!  
04.09.15 13:19 #1503 Aber es kann weiter gehandelt werden.
04.09.15 13:20 #1504 An den Referendar.
Brauchst nicht warten.

Es erfolgt keine Komplettsperrung meiner ID.  :-)  
04.09.15 13:21 #1505 @1503
Ja klar! Warum auch nicht!
Steht ja auch jeden frei des Angebot anzunehmen. Selbst wenn man es nicht annimmt und dann erfährt das die Mehrheit das Angebot angenommen hat, hat man noch eine Nachfrist von 2 Wochen um das Angebot im Nachhinein noch anzunehmen!  
04.09.15 13:24 #1506 WpÜG §1
"Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind."  
04.09.15 13:25 #1507 Wir sind doch hier organisiert und handeln
Hot Stocks  
04.09.15 13:25 #1508 Sehr interessant!
Bin gespannt, wo das Angebot liegen wird. Der Ausdruck "in substanzieller Höhe" klingt schonmal sehr gut. Mal sehen, ich rechne mit über 0,10 €.  
04.09.15 13:26 #1509 Wie es auch sei!
Egal ob WPüG hier gilt oder auch nicht, es wird ein Angebot kommen.
 
04.09.15 13:27 #1510 @1508
Stimmt! Hört sich schon mal besser an als Mindestgebot (-;  
04.09.15 13:28 #1511 #1505
Dann warten wir jetzt ab, wie es weitergeht  
04.09.15 13:32 #1512 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 04.09.15 13:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Spam.

 

 
04.09.15 13:33 #1513 Und einige werden das Gebot vermutlich nich.
04.09.15 13:34 #1514 ähnliche Situaton wie
bei German Brokers nach dem letztem Angebot.

aktuell MK German Brokers 0,8 mio wären hier ca 0,085 ct.

nnM  
04.09.15 13:35 #1515 Gutes Beispiel
04.09.15 13:38 #1516 #1512
Mal ganz ehrlich.

Gehört das hier her ?  
04.09.15 13:39 #1517 Minninger
Falls du auch der Meinung bist, dass NCC-1701 RECHT HAT, dann JA !  
04.09.15 13:40 #1518 #1512
Dann halt doch mal Wort , siehe #1494.

Selbst da liegen anscheinend Probleme  
04.09.15 13:43 #1519 Minninger
Lies meine Postings RICHTIG!

Wo im WpÜG steht, dass es nicht für Insolvenzwerte gilt?

Wo aber steht im WpÜG, dass es nicht für Werte im Freiverkehr steht? #1506...

Gesetze lesen und Gesetze verstehen...  
04.09.15 13:43 #1520 #1518
ICH halte mich daran. Ich bin ein ehrbarer Hamburger Kaufmann.  
04.09.15 13:48 #1521 #1517 Scheinbar nicht...?
04.09.15 13:49 #1522 #1519
Kannst Du Dir ganz einfach beantworten :

Welches ist denn der Unterschied zwischen einem Insolvenzwert und einer noch aktiven AG ?

Börsensegment hier egal.

Was muss denn ein Insolvenzwert erfüllen ?  ...bis es zur...... kommt ?

Warum will der Freak aus dem BA denn günstig an die Aktien kommen ?  
04.09.15 13:51 #1523 #1520
Dann können wir uns ja mal treffen.

Wohne dicht bei.

Hoffe Du weißt, dass wir Einstecktücher tragen ?  
04.09.15 13:58 #1524 #1522
Nur das Gesetz zählt, Auslegung nur durch juristisch belastbaren Kommentar bitte.

Das hättest du gewusst, wenn du wirklich ein Einstecktuch tragen tätest. Du hättest dann auch meiner Logik folgen können und Fragen wären überflüssig gewesen...

Warten wir mal ab, was im Angebot steht. Ich täte nicht zu schnell verkaufen. Aber das wisst ihr ja bereits.

 
 
04.09.15 14:01 #1525 Beantworte doch einmal die Frage
aus Posting #1522

Was kommt da zum tragen ?

Weiche doch nicht schon wieder aus.  
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