Am 19. September 2019 gab die Staatsanwaltschaft Bremen bekannt, dass sie gegen Ulrike B. sowie die beiden Anwälte Irfan C. und Cahir T. Anklage beim Landgericht erhoben habe. Den dreien wurden insgesamt 121 Straftaten vorgeworfen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft standen über einen Zeitraum von fast vier Jahren hinweg begangene Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Urkundenfälschung und der Bruch von Dienstgeheimnissen im Raum. Alle drei Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe.[80 Die Kammer ließ im November 2020 nur noch einen kleinen Teil der ursprünglich angeklagten Vorwürfe zu. Von 121 Vorwürfen blieben nur 22 übrig. Der ehemaligen Amtsleiterin werden 14 Fälle zur Last gelegt, die sich nur noch auf Nebendelikte wie die Verletzung von Dienstgeheimnissen oder die Beseitigung von Beweismitteln beziehen. Anklagepunkte gegen die Amtsleiterin, die sich auf Asyl- oder Ausländerrecht beziehen, wurden nicht angenommen.[84][42] Einem der ursprünglich zwei angeklagten Rechtsanwälte werden 8 Fälle zur Last gelegt. Gegen den zweiten Rechtsanwalt wird kein Verfahren eröffnet.[85]
Im April 2021 wurde das Verfahren gegen die ehemalige Amtsleiterin am zweiten Verhandlungstag nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt,[86] in der Folge wurde der mitangeklagte Rechtsanwalt wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe verurteilt.[4] Stattdessen ermittelt jetzt die Generalstaatsanwaltschaft gegen vier Staatsanwälte aus dem Verfahren: Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten mit den Presseinformationen im Jahr 2019 die ehemalige Behördenleiterin vorverurteilt und dabei ihre Privatgeheimnisse verletzt.[87] Der Weser-Kurier fasste zusammen: „Aufklärung tut not, jetzt aber mehr bei der Frage, wie und von wem der angebliche Skandal angezettelt wurde.
Die Mehrzahl der beteiligten Journalisten beharrte auch nach der Einstellung des Verfahrens darauf, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung korrekt angewandt zu haben. Anders der Leiter der Rechercheabteilung bei Radio Bremen Jochen Grabler:
„Zuweilen ist der Eindruck entstanden, als würde als Tatsache hingestellt, was doch noch gar nicht gerichtlich überprüft war. Und das lediglich auf der Basis eines kaum verfizierbaren Papiers. Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf sollten sich alle beteiligten Kolleg*innen nochmal die eigene Berichterstattung angucken. Da bin ich ganz bei den Kritiker*innen.“[78]
Der Kulturwissenschaftler Werner Schiffauer wertete den Fall als Beispiel für eine gewisse Eigendynamik, in der Medien, aus Furcht davor, als verharmlosend und blauäugig darzustellen, Phänomene dramatisieren und überspitzen. Mit Bezug auf die angebliche BAMF-Affäre sprach Schiffauer von einer „strukturellen Hysterie“: So könne auch eine plurale Presselandschaft ohne Zensur und äußeren Zwang in einen gleichförmigen Dramatisierungszyklus geraten, in dem alle dasselbe schreiben und kaum jemand sich traut, die Vorgänge zu relativieren. Traurig ! Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Bremer_BAMF-Aff%C3%A4re |