#203 "....Dafür gibt es aber gar keinen Beschluss, da die letzte KE erst vor ein paar Monaten war, oder?.. ======================== Also auf der diesjährigen HV im Mai wurde ja wieder ein neuer Vorratsbeschluss genehmigt für weitere KE. Demnach dürfen etwas über 6 Mio Aktien ausgegeben werden. Die letzte KE hatte den Umfang von ca. 4,5 Mio. Aktien. Von daher ist dieses neu genehmigte Kapital ja wohl noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Wäre also kein Problem den Rest in einer weiteren KE auszugeben. Und im übrigen ist es jederzeit möglich schnell eine außerordentliche KE einzuberufen, um noch mehr neues genehmigtes Kapital zu schaffen, falls nötig. Das wird immer durchgewunken als Tagesordnungspunkt, da die Alternative ja stets nur wäre pleite gehen mangels Kohle. Kann auch sein, daß man erst mit der nächsten regulären HV wieder ein neues erhöhtes genehmigtes Kapital schaffen wird.
So oder so, es wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% im ersten Hj. 2022 wieder (mindestens) eine KE geben. Und da man zweifelsfrei auch in 2022 weiterhin den üblichen brutalen Cashburn sehen wird, dürfte diese 22er KE eher größer sein als kleiner (falls sich wieder genug Masochisten dafür finden sollten). Wäre die Frage, ob man versucht bis dahin den Aktienkurs irgendwie künstlich über 1€ zu halten, da bei einer KE ja der Mindestnennwert 1€ ist pro neuer Aktie, oder ob man (wie in der Vergangenheit auch schon geschehen) im Falle von anhaltenden Börsenkursen deutlich unter 1€ einen Reservesplitt macht durch Zusammenlegung von Aktien zu einer neuen Aktie, die dann wieder über 1€ notiert.
|