Anleihekonsortium

Unter Anleihekonsortium versteht man ein Bankenkonsortium (Konsortium), welches im Regelfall im Zuge einer Anleiheemission eingeschaltet wird. Das Anleihekonsortium kann als Übernahme-, Begebungskonsortium oder in einer Zusammensetzung von Übernahme- und Begebungskonsortium gebildet werden. Das Bankenkonsortium führt die Platzierung und Börseneinführung einer Anleiheemission gemeinsam unter einem Konsortialführer durch. Zur Platzierung einer Anleihe am inländischen Kapitalmarkt kann vom Emittenten ein aus mehreren Banken gebildetes Konsortium eingeschaltet werden. Man unterscheidet dabei drei Grundformen des Konsortiums: - reines Übernahmekonsortium - es übernimmt die Anleihe zu einem festen Kurs, um sie im eigenen Besitz zu behalten; - reines Begebungskonsortium - es übernimmt den Verkauf der Anleihe auf Rechnung des Emittenten ohne Absatzrisiko; - Garantiekonsortium - es verpflichtet sich, z. B. bei Selbstemission den nicht abgesetzten Teil zu übernehmen. Üblich ist in Deutschland das kombinierte Übernahme- und Begebungskonsortium. Im internationalen Emissionsgeschäft gibt es einen 3-stufigen Konsortialaufbau. Neben einer aus Konsortialführer(n) oder lead manager(s) und mehreren co-managers bestehenden Führungsgruppe (Managementgroup) wird ein Garantiekonsortium (Underwritinggroup) gebildet, dem Banken sowie institutionelle Investoren mit hoher Kapitalkraft angehören und das für den Fall der nicht vollständigen Platzierung der zu begebenden Anleihen die Übernahme einer festgelegten Quote der Emission in den eigenen Bestand garantiert. Darüber hinaus lädt die Managementgroup weitere Banken und Wertpapierhäuser mit leistungsfähigen Absatzsystemen ein, als Mitglieder einer Verkaufsgruppe (Sellinggroup) zu fungieren, die für die Platzierung der Anleihen zuständig ist. Das Prinzip dieser Konsortialtechnik liegt somit in der Trennung der Funktionen - Absatzrisikoübernahme und Distribution.

Weitere Begriffe

Begriffsliste "A"

Navigationshilfe

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z