Credit Suisse AM streicht Bestandsprovisionen für Schweizer Fonds - Fondsnews


10.07.17 15:27
FONDS professionell

Wien (www.fondscheck.de) - Credit Suisse Asset Management hat in Deutschland die Zahlung von Bestandsprovisionen für 15 Fonds eingestellt, so die Experten von "FONDS professionell".

Der Grund sei das 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wie der Anbieter auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE erläutert habe.

Den Angaben zufolge dürften die Fonds, die allesamt in der Schweiz domiziliert seien und entsprechend eine CH-ISIN hätten, nach den Regelungen des KAGB nicht mehr breit vertrieben werden - nur noch Privatplatzierungen seien möglich. "Das Zahlen von Vertriebsfolgeprovisionen ist letztlich eine Incentivierung des Vertriebs für eine erbrachte (Vertriebs-)Gegenleistung. Diese Vertriebsleistung kann aber nicht erbracht werden, da der Vertrieb dieser Fonds nicht zulässig ist", habe ein Sprecher der Gesellschaft mitgeteilt. Die Zahlungen seien aus Kulanz gegenüber den Vermittlern aber erst Anfang des Jahres eingestellt worden.

In einem anderen prominenten Fall hätten die neuen Bestimmungen des KAGB zwar auch zum Vertriebsstopp eines Fonds, nicht aber zur Einstellung von Provisionszahlungen geführt. Der Templeton Growth Fund, Inc. (ISIN US8801991048 / WKN 971025), werde seit 2014 nicht mehr aktiv in Deutschland vertrieben, weil der Fonds nach dem KAGB als alternativer Investmentfonds (AIF) gelte. Franklin Templeton habe sich damals zur Deregistrierung des Produkts entschlossen, stattdessen werde die europäische Variante Templeton Growth (Euro) (ISIN LU0114760746 / WKN 941034) vertrieben.

Allerdings würden Vermittler, deren Kunden den Fonds noch in ihren Depots hätten, weiterhin eine laufende Vergütung erhalten. Nur die Begründung sei geändert worden, wie Franklin Templeton gegenüber FONDS professionell ONLINE mitgeteilt habe: Ursprünglich seien die Courtagen für die Vertriebsleistung gezahlt worden. Nun würden sie fließen, weil der Vermittler den Kunden weiterhin betreue.

Aus rechtlichen Gründen könne die Bestandsprovision "nicht mehr für eine Marketing-/Vertriebsleistung des Vermittlers gezahlt werden". Daher werde "die Gebühr (in der bisherigen Höhe, einschließlich etwaiger Steuern) ausschließlich für eine Betreuung des Kunden gezahlt".

Der Hinweis auf die Steuern sei wichtig. Denn während eine Vermittlungsprovision für Finanzprodukte in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit sei, würden auf andere Gebühren in aller Regel 19 Prozent für den Fiskus fällig. Daher betone Franklin Templeton auch: "Wegen der aus dieser Änderung resultierenden möglichen Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Gebührenzahlung (insbesondere im Hinblick auf anfallende Umsatzsteuer) sollten Vertriebspartner gegebenenfalls mit ihrem steuerlichen Berater Kontakt aufnehmen." (10.07.2017/fc/n/s)





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