Offene Immobilienfonds sollen Grünstrom produzieren dürfen - Fondsnews


17.08.23 14:00
FONDS professionell

Wien (www.fondscheck.de) - Am gestrigen Mittwoch (16.08.) hat das Bundeskabinett den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) beschlossen, so die Experten von "FONDS professionell".

Darin gehe es um ein Maßnahmenpaket, das den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern solle.

Eine bemerkenswerte Maßnahme betreffe offene Immobilienfonds. Fondsobjekte hätten bisher zwar Solaranlagen auf dem Dach haben dürfen. "Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden, [sind] bisher keine zulässigen Vermögensgegenstände für offene Immobilienfonds", heiße es im Regierungsentwurf, der mit einer entsprechenden Erweiterung des Spektrums investierbarer Assets für regulatorische Erleichterungen und eine Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Fondsgebäude sorgen wolle.

Die Commerz Real, Sachwerte-Tochter der Commerzbank, sehe darin ein "großes Marktpotenzial" und habe bereits signalisiert, für den offenen Immobilienfonds Hausinvest Solar- und Windparks kaufen zu wollen. "Sollte das Gesetz in der Form auch von der Legislative verabschiedet werden, so werden wir unser jahrelanges Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien nutzen, um die neuen Möglichkeiten für uns so rasch wie möglich auszuschöpfen", sage Fondsmanager Mario Schüttauf. Der so produzierte Strom könnte zu Vorzugskonditionen den Mietern angeboten werden, was die Attraktivität der Immobilien steigern würde, erläutere er. Das mögliche Investitionspotenzial der offenen Immobilienfonds in Deutschland würde 19 Milliarden Euro umfassen, rechne Commerz Real vor.

Bis zu 15 Prozent des Vermögens eines offenen Immobilienfonds sollten in den Erwerb und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert werden können, die erweiterte Möglichkeit solle aber "nicht zum Hauptzweck eines Immobilienfonds werden", schränke der Gesetzesentwurf ein. Zu einer möglichen Änderung der Konditionen der steuerlichen Teilfreistellung offener Immobilienfonds sage der Entwurf nichts. "Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz ändert sich an der Teilfreistellung in der Tat nichts. Die Teilfreistellung ist im Investmentsteuergesetz geregelt, das durch das ZuFinG nicht geändert wird", sage Gerd Johannsen, Unternehmenssprecher der Commerz Real. (17.08.2023/fc/n/s)






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