Logo
NEWS - Sonstiges
www.fondscheck.de
11.07.24 14:45
Was Anleger über die Börsennotierung offener Immofonds wissen müssen

Wien (www.fondscheck.de) - Innerhalb weniger Monate haben zwei offene Immobilienfonds, die erst nach Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegt wurden, abrupt zweistellig abgewertet: Der Leading Cities Invest (ISIN DE0006791825 / WKN 679182) von Kanam im November vergangenen Jahres um rund elf Prozent und kürzlich der Uniimmo: Wohnen ZBI (ISIN DE000A2DMVS1 / WKN A2DMVS) um fast 17 Prozent, so die Experten von "FONDS professionell".

Anleger seien zutiefst verunsichert. Seit der großen Krise der offenen Immobilienfonds infolge der globalen Finanzkrise 2008, als einige Fonds ihre Rücknahmen aussetzen würden und mehrere Fonds sogar unter hohen Verlusten hätten abgewickelt werden müssen, sei eigentlich wieder Ruhe eingekehrt und der einst gute Leumund wieder hergestellt. Selbst durch die Corona-Krise seien die offenen Immobilienfonds gänzlich unbeschadet gekommen.

Wer heute seine Anteile an einem offenen Immobilienfonds loswerden möchte, müsse kündigen und bekomme nach zwölf Monaten den dann geltenden Wert seiner Anteile ausgezahlt. Allerdings müssten dann seit Zeichnung mindestens 24 Monate vergangen sein. Alternativ gebe es für einige Immobilienfonds auch die Möglichkeit, sie über eine Börse zu handeln.

Aber wie funktioniert das, und welche Besonderheiten müsse man dabei berücksichtigen? FONDS professionell ONLINE habe wesentliche Fragen zusammengestellt und biete in Zusammenarbeit mit der Vermögensverwaltung Rheinische Portfolio Management eine Orientierung an - einfach durch die Bilderstrecke oben klicken: https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/was-sie-ueber-die-boersennotierung-offener-immobilienfonds-wissen-muessen-234075/newsbild/7/ (11.07.2024/fc/n/s)


© 1998 - 2026, fondscheck.de