Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?

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neuester Beitrag:  26.01.18 07:51
eröffnet am: 01.09.11 09:37 von: stangi77 Anzahl Beiträge: 84
neuester Beitrag: 26.01.18 07:51 von: Excirs Leser gesamt: 5713
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01.09.11 09:37 #1 Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
"Ihr Gesamtwasserverbrauch von 92,70 qbm setzt sich zusammen aus 52,90 qbm Kaltwasser und 39,80 qbm Warmwasser"

Aufstellung in der Abrechnung:

- Warmwasserkosten  39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten     92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren  92,70  qbm x .......

Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?

Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?

 
01.09.11 09:39 #2 www.mieterschutzbund.de
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"Der Gedanke an die Vergänglichkeit aller irdischen Dinge ist ein Quell unendlichen Leids – und ein Quell unendlichen Trostes."
(Marie von Ebner-Eschenbach)
01.09.11 09:40 #3 Dann leg erstmal wiederspruch ein...
mir ist aufgefallen das viele Vermieter erstmal Grundsätzlich falsche Angaben machen um  den einen oder anderen Taler zusätzlich abzukassieren.

Und noch nen Tip.....kauf Gulfside !  
01.09.11 09:41 #4 würde mich mal interessieren, wie
die differenzierung kalt-/warmwasser gemessen wurde.....
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01.09.11 09:42 #5 1) ja, 2) doch
01.09.11 09:43 #6 Nokurnal: Du unterstellst hier betrügerische
... Absicht.

Sind denn nicht alle Vermieter ehrlich und äußerst gewissenhaft ?

;q)#


P.S.: Außerdem meinst Du "Widerspruch", glaube ich.

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Wenn Du denkst, daß alle spinnen, dann solltest Du Dir ernsthafte Gedanken machen.
01.09.11 09:43 #7 gurkenfred: es gibt Wasserzähler
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Wenn Du denkst, daß alle spinnen, dann solltest Du Dir ernsthafte Gedanken machen.
01.09.11 09:44 #8 Meiner Meinung nach sind die Kosten
für die Verbrauchserfassung umlegbar, was auch gesondert ausgewiesen wurde, aber der "Abrechnungsservice", sprich die Erstellung der Abrechnung, gehört zu den Verwaltungskosten und ist somit nicht umlegbar.  
01.09.11 09:45 #9 basterd, getrennt für
warmwasser und kaltwasser?????

phantastisch.......
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01.09.11 09:46 #10 Ja genau den meinte ich...Basti
wie du nur darauf gekommen bist.....staun ?
Ich unterstell erstmal vielen Vermietern das sie gerne eine falsche Abrechnung erstellen um hinterher zu sagen "oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher in jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.  
01.09.11 09:48 #11 Dabei kann es sich nur um "Irrtümer" handeln
... weil wenn das im großen Stil gemacht wird, dann brauchst Du nur einen oder zwei weitere Mieter und der Vermieter kann einpacken.

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Wenn Du denkst, daß alle spinnen, dann solltest Du Dir ernsthafte Gedanken machen.
01.09.11 09:49 #12 genauso ist es mit mietern,
die gegen jeden furz widerspruch einlegen.
danach hält man ihnen den von ihnen selbst unterschriebenen vertrag unter die nase und sie merken, daß sie die nebenkosten ablatzen müssen. wegen geringer merkfähigkeit wußten sie natürlich nicht mehr, was im vertrag steht......tststs.

und dann:
"oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher bei jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.
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01.09.11 09:50 #13 gurkenfred: wenn das separat abgerechnet wird
... dann muß es auch separat gemessen werden.

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Wenn Du denkst, daß alle spinnen, dann solltest Du Dir ernsthafte Gedanken machen.
01.09.11 09:52 #14 zu #1
Die Position Kaltwasserkosten ist fehlerhaft. Hier hätte der Verbrauch 52,90 qbm lauten müssen. Der Rest scheint ok zu sein. Normalerweise würde es reichen, diesen offensichtlichen Fehler dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitzuteilen.  
01.09.11 09:52 #15 Stangi
Die Position Abrechnungsservice ist einzuschränken, dass dies dann umlagefähig ist, wenn der Vermieter ein Abrechnungsunternehmen mit der Berechnung und Aufteilung der Wasserkosten bzw. Heizkosten beauftragt hat. Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung an sich kann der Vermieter allerdings nicht umlegen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ebenkostenabrechnung-__f39918.html

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können
;-)  
01.09.11 09:52 #16 ja super. das heißt du hast pro
wohneeinheit je einen zähler für kaltwasser und einen für warmwasser?????

wo gibts sowas??? in der zone?

ich würde die ganze abrechnung in frage stellen. hört sich sehr suspekt an.
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01.09.11 09:54 #17 Ich überprüfe die Abrechnung für eine Freundin,
schon interessant, wenn man bei Techem anruft, dürfen die keine Auskunft geben, bitte an den Vermieter wenden. Der sagt, es sei alles in Orndung. Die Position "Abrechnungsservice" können sie nicht genau erklären, sie bekommen eine Liste vom Vermieter, was darunter zusammengefasst werden soll... :-))  
01.09.11 09:54 #18 @Gurke
Das ist Standart! Zumindest bei Bauten ab 1995.
Bei uns - im Westen!  
01.09.11 09:55 #19 zur umlagefähigkeit: generell ist das umlagefähig
was im vertrag steht. es sei denn, die umlagefähigkeit ist per gesetz oder rechtssprechung ausgeschlossen.

wie immer gilt auch hier: ein blick ins gesetz und in den vertrag erleichtert die rechtsfindung.......
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01.09.11 10:03 #20 watt bieten die vögel an rechtssichere abrechnu.
bei uns gab ett mal ne identische abrechnung vom vorjahr,bei aller heizkunst auf die kommastelle genau bekommt man keinen gasverbrauch hin(evtl mit gartenschlauch ins freie)naja wurd dann berichtigt,zur zeit warte ich aufn service der 12 ührchen neu montieren muss hoffe das es noch VOR dezember was wird(mieter iss u.a. lehrer,datt gibt dann lustigen ärger)
blaubärgrüsse  
01.09.11 10:03 #21 @ stangi- Mieter Rechtschutz für 69,-€ p.a.
=0)
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Mr. Gorbatschow tear down this (Fire)wall*/**!
* außer bei Heino Liedern! ** und Roberto Blanko
01.09.11 10:08 #22 @20
zur Zeit sind eh alle Techemmonteure im Sommerurlaub. Unmöglich, einen zu erwischen.

@1 Belegeinsicht verlangen, Umlageschlüssel prüfen und dann weiter sehen.
Aber idR ist Wasser nicht sooooo teuer.  
01.09.11 10:10 #23 ach ja, nen separater
Warmwasserzähler ist bei zentraler Wasserheizung ja auch sinnvoll. Irgendwie muss man ja die Kosten halbwegs verursachungsgerecht umlegen.  
01.09.11 10:26 #24 Lt. telefonischer Auskunft des Vermieters gera.
sei es korrekt, den Gesamtverbrauch mit 92,70 qbm unter Kaltwasser gesamt abzurechnen, und dann für das Warmwasser die 39,80 qbm gesondert zu berechnen.

Das ist doch nicht richtig?????  
01.09.11 10:26 #25 #1 erscheint auf den ersten Blick
logischerweise falsch, ist aber möglicherweise
dennoch richtig. Hängt davon was dir für die Einzelpositionen in
Rechnung gestellt wurde.

du hast 92,7qbm Kaltwasser entnommen diese Kosten beim
örtlichen Versorger x € mal 92,7.
davon wurden 39,8 qbm erwärmt. das erwärmen kostet y € mal 39,8
(hier dürfen dir natürlich nicht nochmal die Entnahmekosten in Rechnung gestellt werden)
das gesamte entnomme Wasser (egal ob kalt oder warm) wurde gegen eine
Gebühr von z € in die Kanalisation abgeleitet. Kostet wieder 92,7 qbm mal z €.

Da man im Normalfall kein Warmwasser beim Versorger entnimmt sind Kaltwasserentnahme- und Abwassermenge i.d.R. identisch. Die Erwärmung der Teilmenge Warmwasser wird seperat ermittelt und abgerechnet.
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gruß Maxp.
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