Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?

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neuester Beitrag:  26.01.18 07:51
eröffnet am: 01.09.11 09:37 von: stangi77 Anzahl Beiträge: 84
neuester Beitrag: 26.01.18 07:51 von: Excirs Leser gesamt: 5713
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01.09.11 10:31 #26 Genauso ist es.
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Ich bin nicht versaut, ich bin nur moralisch flexibel.
01.09.11 14:22 #27 @maxp:laut basterd und mcmurphy gibts
doch für warmwasser sogar nen separaten zähler......endgeil, was man hier alles so lernt....

empfehlung von blödmann gurkenfred: schaut in die heizkostenverordnung von 1989, dann wißt ihr mehr.
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Wir brauchen mehr Guidos!!!
07.12.11 19:09 #28 Frage
Man hat mir eine Abrechnung geschickt mit personenbezogener Aurechnung von Frischwasser, Schmutzwasser und Müllgebühren.

Im Mietvertrag steht nirgendswo, dass eine Pro-Kopf-Berechnung stattfindet.

Vor der Abrechnungsperiode wurde sogar ein Wasserzähler in meiner Mieteinheit montiert, der aber anscheinend keine brauchbaren Werte ergab. Eventuell nicht geeicht / fehlerhaft.

Kann ich auf qm-bezogene Abrechnung bestehen? Bei mir wird nämlich eine Person mehr zu Grunde gelegt als tatsächlich vor Ort gelebt hat.

Mit dieser zweiten Person muss ich nachzahlen, bei einer flächenabhängigen Berechnung müsste ich eine Rückerstattung erhalten.

Im Internet gibt es eine Fülle von Urteilen, die sagen, dass eine personenbezogene Abrechnung keine wirklich rechtssichere Methode ist.

Was denkt Ihr und wie wird bei Euch berechnet?  
07.12.11 19:14 #29 Bei dir steht ne extra Person mit drin
weil Potzblitz bei dir wohnt und sehr viel Salatblätter wäscht, sowas summiert sich.  
07.12.11 19:16 #30 Veganer-Aufschlag, oder wie?
Diskriminiesifizierung!  
07.12.11 19:18 #31 Wieviel Wohnungen hat die Wirtschaftseinheit?
07.12.11 19:22 #32 Wirtschaftseinheit
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Spirit of Terri - the smell of freedom
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07.12.11 19:26 #33 ok, ist es eine Einliegerwohnung oder ein Mehr
familienhaus?  
07.12.11 19:27 #34 Davon abgesehen,
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, kommt es, wenn für die Verteilung der Betriebskosten die Anzahl der Bewohner maßgeblich sein soll, auf die tatsächliche Benutzung an und nicht auf die melderechtliche Registrierung. Insbesondere ist das Einwohnermelderegister keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen, vor allem angesichts der Fluktuation  der Mieter bei größeren Wohnkomplexen und einer bisweilen verzögerten Meldung eines Umzugs an das Einwohnermelderegister.


Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt deshalb voraus, dass der Vermieter – für bestimmte Stichtage – die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dass dies mit einem höheren Aufwand und mit gewissen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, vermag nach Ansicht des BGH an dieser Beurteilung nichts zu ändern.


BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az: VIII ZR 82/07
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 17/2008  
07.12.11 19:28 #35 Alles andere als eine personenbezogene
Abrechnung kann ja nur ein Witz sein. Was hat die Größe einer Wohnung mit dem Wasserverbrauch zu tun?  
07.12.11 19:28 #36 steht hier der Rest vom Schützenfest
07.12.11 19:30 #37 Zombi,
weil es Wohnungsunternehmen nicht zumutbar ist nach #34 vorzugehen. Es wird bei großen Gesellschaften fast nur nach qm abgerechnet (oder nach tatsächlichem Verbrauch).
Wer soll die Personenzahl bei 2.000 Wohnungen nachhalten...  
07.12.11 19:33 #38 Daher auch meine Frage an Potzi
Wenn NIX vereinbart ist, sprich kein Schlüssel festgelegt wurde, kann Opa Xy seine Einliegerwohnung abrechnen wie er will...wel dann Potzi nachweisen muss, dass seine Ex abgehauen ist *fg*

In dem Fall, würde ich mal dringenst den Vertrag ändern.  
07.12.11 19:33 #39 weil
07.12.11 19:36 #40 #27 Gurke?
Was hast Du nicht verstanden?

Wenn in einem MFH die Heizung auch für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt wird, müssen natürlich Warm- und Kaltwasserzähler angebracht sein. Wie willst Du sonst den Verbrauch messen?  
07.12.11 19:37 #41 Mag alles sein, aber gerecht ist es nicht
Ein Einpersonhaushalt mit 100m2 Bude geht nicht 3 mal öfter baden, nur um mit einem Vierpersonenhaushalt mitzuhalten. Spülen, Waschmaschine, Toilette usw kommt noch dazu.  
07.12.11 19:40 #42 Das sollte ihm vorher bewusst sein
07.12.11 19:40 #43 Doch, ich spüle immer extra 5x
Und die Dusche drehe ich auch morgens auf und abends ab.  
07.12.11 20:38 #44 Deshalb habe ich doch ne Wasseruhr
Diese Wasseruhr in meiner Mietwohnung wurde nun nicht zur Grundlage erhoben, obwohl sie extra dafür angeschafft wurde.

Der Vermieter kann nicht beweisen, wie viele Leute in den anderen Wohnungen gelebt haben (siehe McMurphy's Law). Warum soll ich also mit 2 Köpfen zahlen, wenn es nur im Melderegister womöglich so erfasst war, wenn andere vielleicht mit 10 dort gewohnt haben?  
07.12.11 20:44 #45 Du bist Single?
Salat essen macht einsam?  
07.12.11 20:45 #46 Wenn ich die Stories der jammernden Ehemänne.
lese, bin ich ganz froh darüber...  
07.12.11 20:49 #47 Du meinst den Bastard, oder?
Wenn seine Frau wüsste, dass er hier sein ganzes Leben, und auch Ihres, breittritt, hätte er sicherlich gute Chancen auch Single zu werden.  
07.12.11 20:54 #48 Basti verarscht uns doch nur,
der lacht sich zuhause vorm Klappi kaputt und vögelt seine Tennislehrerin
=)
Ne Ehe ist schon super - aber nur mit der richtigen Frau !
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ruegen-rohrhus.de
Urlaub auf der Insel Rügen - im Osten ganz oben !
07.12.11 21:05 #49 Träum weiter
07.12.11 21:10 #50 Potzi, vielleicht beantwortest
Du mal meine Fragen und ich könnte Dir weiter helfen...!  
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