Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?

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neuester Beitrag:  26.01.18 07:51
eröffnet am: 01.09.11 09:37 von: stangi77 Anzahl Beiträge: 84
neuester Beitrag: 26.01.18 07:51 von: Excirs Leser gesamt: 5713
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01.09.11 09:37 #1 Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
"Ihr Gesamtwasserverbrauch von 92,70 qbm setzt sich zusammen aus 52,90 qbm Kaltwasser und 39,80 qbm Warmwasser"

Aufstellung in der Abrechnung:

- Warmwasserkosten  39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten     92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren  92,70  qbm x .......

Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?

Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?

 
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07.12.11 23:17 #60 Wenn es keine dauerhafte Wohngemeinschaft
gab, darf der Vermieter auch nicht für zwei,oder mehr Personen abrechnen. Selbst mehrwöchiger Besuch ist erlaubt, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen dürfen. Wenn da jemand für länger mit gemeldet war, z.B. wenn der Vormieter sich nicht früh genug abgemeldet hat, dann beweist das nichts. Es liegt dann lediglich ein Meldeverstoß vor, der allerdings auch teuer werden kann, deshalb würde ich in diesem Fall zuvor mit der Person sprechen, die dort fälschlicherweise gemeldet war.

Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.  
08.12.11 06:21 #61 Walkürchen, andersherum
Der Vermieter wird die ausstehende Zahlung einklagen und dann ist Potzi in Erklärungsnot. Ich würde eine andere Taktik fahren. Wenn eine Wasseruhr eingebaut ist, muss sie auch geeicht und gewartet sein... Da kann man ein wenig drauf rumreiten. Allerdings ist das alles Spekulation, solange P. uns nicht verrät, welche Formulierung hinsichtlich des Abrechnungsschlüssels im Mietvertrag steht.  
08.12.11 13:13 #62 Formulierung im Mietvertrag
Die Berechnung erfolgt auf Wohnflächenverhältnis, soweit nicht ein anderer Abrechnungsmaßstab vorgeschrieben ist.
Von einer Einigung / Information zu einem anderen Schlüssel habe ich keine Kenntnis.  
08.12.11 13:17 #63 Ich habe mit meiner Rechtschutzversicherung
telefoniert.
Man hat mir eine Schadennummer gegeben und einen bestimmten Anwalt empfohlen.

Meine Frage ist: soll ich diesen Anwalt guten Gewissens nehmen, oder handelt er u.U. gegen meine Interessen für die Interessen der RSV?  
08.12.11 13:19 #64 Wo ist denn noch das Problem?
Wenn Wohnfläche vereinbart ist, kann er nicht pro Kopf abrechnen.
Dafür brauchst Du erstmal keinen Anwalt.

Du legst formal Widerspruch ein und bezeichnest die entsprechende Klausel im Mietvertrag.  
08.12.11 13:22 #65 Ich möchte halt nicht eine Angriffsfläche bieten.
falls ich auf eine Falle reinfalle (irgendein Gesetz, dass dem VM doch irgendwas erlaubt, was ich bisher noch nicht gefunden habe)...  
08.12.11 13:22 #66 -s
08.12.11 13:23 #67 Blödsinn!
Das gibts nicht.

Gehe wie in #64 erklärt vor und nehme außerdem noch Bezug auf die Wasseruhr (#61).  
08.12.11 13:26 #68 Okay, aber eine Frage noch
Bezieht sich Dein Rat, einen Anwalt nicht aufzusuchen, auf einen möglichen Nachteil für mich? Kann ich mich da in Gefahr begeben?
Ein Schreiben vom Anwalt könnte die Sache doch wahrscheinlich schneller zu einem guten Ergebnis für mich vorantreiben als mein eigenes Schreiben, oder?  
08.12.11 13:26 #69 Ich habe in meinem Leben bisher noch nie einen
Anwalt für irgendwas gebraucht...  
08.12.11 13:33 #70 Ach so.. Und trotzdem nochmal die Frage
Ist ein Anwalt, den die Versicherung vorschlägt, für den Kunden eventuell nachteilhaft?

Das wollte ich sowieso schon immer mal wissen für den Fall der Fälle.  
08.12.11 13:37 #71 gurke hat es oben erwähnt, aber das

geht hier unter:

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten

 Betriebskostenverordnung - BetrKV

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html

 

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Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod

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08.12.11 13:40 #72 #70
Nachteile hast Du m.E. nicht zu befürchten. Die RSV wird Dir keinen Vollpfosten empfehlen, denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss sie bei Unterliegen sämtliche Prozesskosten tragen, inklusive der gegnerischen Anwaltskosten. Also liegt es in ihrem Interesse, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich zu erledigen, denn dann fällt bei dem Anwalt nur eine sog. Geschäftsgebühr an. Die ist in der Regel niedriger die Gebühr, die der Anwalt in einem streitigen Verfahren vor Gericht erhält.  
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
08.12.11 13:42 #73 Meine Herren, bist Du kompliziert
Was glaubst Du, was der Vermieter sich freut, Post von einem Anwalt zu bekommen... Rache ist süß!

Versuch es doch BITTE erstmal so.

KÖRNERFRESSER! Damit ist alles gesagt  
08.12.11 13:47 #74 Okay
@bashpusher.. Aber eventuell gerate ich an einen Anwalt, der im Interesse der Versicherung mir keine großen Chancen gibt, damit ich die Versicherung nicht in Anspruch nehme? Da sehe ich irgendwie die Gefahr drin.

@Metti
Ich muss noch mal drüber nachdenken. Meine Geduld ist schon arg strapaziert, weil die Probleme mit dem Vermieter seit langer Zeit andauern. :(  
08.12.11 13:55 #75 #74
Die Gefahr halte ich für sehr gering. Wenn sie Dir einen Anwalt empfehlen, dann müssen Sie zunächst schon einmal die Gebühr für die Beratung übernehmen. Also können Sie Dein Anliegen nicht für völlig aussichtslos halten, sonst hätten Sie den Eintritt für die Kosten schon von vornherein abgelehnt. Der Anwalt selbst hat ja auch ein Interesse daran, aussichtsreiche Mandate notfalls bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung zu betreiben, denn dann sind die Gebühren höher.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann suchst Du Dir selbst einen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Du musst nicht den nehmen, den Dir Deine RSV vorschlägt.  
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
08.12.11 13:55 #76 potz, Pacta sunt servanda
Steht doch alles bei dir im Mietvertrag (Dein P oben)
Ein Schreiben von deinem RA (aber der muss Fachanwalt für Mietrecht sein!),
und der Vermieter weiss, wo es längst geht oder ist beknackt.
Dann kommt es zum Prozess.
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Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod
08.12.11 14:01 #77 Danke Euch...
Ich werde nochmals nachdenken... Ich will eigentlich keinen Rechtsstreit, aber ich habe einen Gegner, der mich mit allen Mitteln abzocken will.

Die Person ist leider hinlänglich bekannt für solche Zahlungsausfälle, Ungereimtheiten, maßlose Forderungen und schmutzige Tricks.  
08.12.11 14:03 #78 Dann kommt es zum Prozess, wenn
er meint, er wäre im Recht (=beknackt).
Normalerweise fragt man aber seinen Fachanwalt und nicht einen
"Wald-und-Wiesen-Anwalt" mit Wohnstubenkanzlei.
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Bei Ariva gibts seit 2000 nur einen mod
08.12.11 14:45 #79 Du solltest jetzt, nachdem du schon eine
Schadennummer hast, gar nicht mehr alleine herumbasteln. In Deutschland hab ich bisher gute Erfahrungen mit den Anwälten gemacht, da brauchst du dir keine Gedanken machen. Die Anwälte wollen nur eines, dass du möglichst vorteilhaft aussteigst, weil dann muss der Gegner alles alleine zahlen. Selbst bei einer Einigung verdient die Versicherung und der Anwalt noch.

Alles was du jetzt alleine machst, kann dir nachher schaden. Ruf dort an und mach einen Termin mit dem Anwalt. Ab jetzt wird alles gedeckt und du musst dir überhaupt keine Sorgen  mehr machen. Du hast doch sehr gute Karten. Erstens ist da der Wasserzähler (danke Murph für den Hinweis, aber ich hatte ihm ja auch geraten zum Mieterverein zu gehen, ohne das Thema erst hier nochmals breittreten zu wollen) und der gemessene Wert muss erst mal geprüft werden, inwiefern der überhaupt unrealistisch ist. Die Sache mit den 2 Personen, die für die Berechnung herangezogen wurde ist aber meines Erachtens das erste Anzeichen dafür, dass hier etwas nicht stimmt und daher auch der erste Angriffspunkt für potzblitzzz.

Keine Angst vor dem Anwalt. Sorgen sind dann angebracht, wenn die Versicherung nicht zahlt, dann würde ich immer eine Mietervereinigung vorziehen. Auf keinen Fall würde ich jetzt selbst etwas schreiben und auf keinen Fall würde ich die Sache auf die lange Bank schieben. Du musst Fristen wahren und in deinem Fall macht das alles der Anwalt, aber damit er dir helfen kann musst du eben auch hingehen;)  
08.12.11 14:48 #80 zu #78 die Rechtschutzversicherung schickt ein.
immer zum Fachanwalt. Wenn du eine Versicherung mit freier Anwaltswahl hast, gehst du zu einem Anwalt, der dir empfohlen wurde, den muss die Versicherung genauso zahlen.  
08.12.11 15:01 #81 normalerweise wird auf der
Eigentümerversammlung darüber abgestimmt, wie die Kosten verteilt werden.
Bei uns würden jetzt auch die heizkosten von 50/50 auf 70/30 umgestellt.

Wasser nach Personen abzurechnen finde ich wesentlich gerechter als nach Wohnfläche,
eine Person verbraucht ca. 130Liter wasser/ Tag, was macht es für einenUnterschied, ob die Wohnung 70 oder 100m² groß ist??
08.12.11 15:10 #82 #81 Da es keine Eigentumswohnung ist, gibts .
auch keine Eigentümerversammlung;)  
08.12.11 15:27 #83 Stimmt... Gerecht wäre es
wenn tatsächlich zwei Personen da gelebt hätten und es im Mietvertrag oder einem Ergänzungsvertrag so vereinbart worden wäre.

Ich habe schon mit dem RA, der durch die Versicherung empfohlen wurde, telefoniert. Nächste Woche habe ich einen Termin und werde mal einen professionellen Rat einholen. Ich denke, die gesamte Geschichte läuft schon viel zu lang und muss nun endlich geklärt werden (notfalls auch vor Gericht).  
26.01.18 07:51 #84 Löschung

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Zeitpunkt: 26.01.18 10:07
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