Steuererklärung SO, vorzeitiger KO

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neuester Beitrag:  02.03.09 20:45
eröffnet am: 17.02.09 21:06 von: Hanfi Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 02.03.09 20:45 von: zschertnitzer Leser gesamt: 3007
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17.02.09 21:06 #1 Steuererklärung SO, vorzeitiger KO
Hi,

hat jemand Erfahrung wie man KO-Zertis, die vorfristig die KO Schwelle erreichen und "als wertlos ausgebucht werden" steuermindernd geltend gemacht werden können?

Diese sind in meiner Jahresbescheinigung leider nicht aufgeführt.
(Weder kauf noch Verkauf bzw. Ausbuchung)

thx  
17.02.09 21:06 #2 geht net, hast´se ja net verkauft
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Der 04.04. is ne Schnapszahl! Soll ich welchen mitbring, angy??  ;)
17.02.09 21:08 #3 Formlos angeben - und gut ists.
Den Einkünften aus Kapitaleinkünften gegenrechnen. Müsste klappen.  
17.02.09 21:10 #4 Verlust ist Verlust
Bei KO gibt es z.B. bei der Comdirect in der Abrechnung noch 0,01 Cent je KO-Schein gutgeschrieben. Das ist aber normal.
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"Ein Analyst ist ein Mensch, der hinterher genau erklären kann warum er falsch lag"
17.02.09 21:12 #5 Käse
hast Recht Max, bei KO ja klar.... war jetzt irgendwie bei OS.... die "Steuererklärung SO" hat mich irgendwie auf den Pfad gebracht!  ;)
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Der 04.04. is ne Schnapszahl! Soll ich welchen mitbring, angy??  ;)
17.02.09 22:20 #6 hab ich ja auch gedacht
nur leider nicht auf der Jahresbescheinigung vermerkt. Bei Sbroker, ja wenigstens "aufgeführt" ohne KK und VK, mit entsprechender Ausbuchung und Kaufbeleg dann nachgeweisen.

Nur bei 30-40 KOs und meiner Ordnung zu Hause leider nicht mehr wirklich zeitnah möglich ;)

thx.  
02.03.09 20:45 #7 Die san futsch...
...da kannst nix machen...oder Ordnung einziehe lassen und SL, dann zählts fürs FA als Verlust.  
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