ItN Nanovation AG: Fehlerhafte Meldung nach § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals
ItN Nanovation AG / Schlagwort(e): Sonstiges
19.05.2015 16:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Saarbrücken - 19. Mai 2015
Die Ad-hoc-Meldung der Gesellschaft vom 30. April 2015 um 18:26 Uhr, die über die folgenden Medien verbreitet wurde,
Bloomberg, Thomson Reuters, Factset, vwd group, awp, Dow Jones Newswires, Dow Jones Factiva, Lexis Nexis, ARIVA, boerse.de, BörseGo, Finanztreff.de, Focus Online Handelsblatt.com, OnVista, Six - Swiss Exchange, vwd.de, wallstreet:online, faz.net, Süddeutsche Zeitung, comdirect, Cortal Consors BNP Paribas, Deutsche Bank, Deutsche Börse, financial.de
wird wie folgt berichtigt:
Ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne des § 92 Abs. 1 AktG der ItN Nanovation AG lag nicht erst am 30. April 2015 vor.
Der Verlust der Hälfte des Grundkapitals lag bereits im Jahre 2011 vor und ist mit Ad-hoc-Mitteilung vom 14. Dezember 2011 bereits veröffentlicht worden.
Zum Jahresende 2014 liegt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 6,473 Mio. Euro vor. Bis zum 31. Januar 2015 ist ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 0,442 Mio. Euro entstanden.
ItN Nanovation AG
Der Vorstand ......[...]
http://www.finanznachrichten.de/...-haelfte-des-grundkapitals-016.htm |