Die stellen hinter Komma halte ich für entscheidend, da meines Wissens immer noch folgendes gilt:
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Quelle: BaFin - Stimmrechte
Darum kann der Kleinaktionär bei Unterschreitung der Schwellenwerte nicht mehr mitverfolgen, wie die Investoren handeln. Das mag für manchen unerheblich sein, ich halte es hier lieber mit der Weisheit: "Ein Schelm, wer böses ...... Natürlich wird man den Ausstieg "Kursverträglich" gestalten und unter Umständen unbedarfte Kleinaktionäre etwas anfüttern um möglichst mit Gewinn auszusteigen.
Zu den Q3 Schlagzeilen: Das ist mir beim Lesen auch aufgefallen. Es fehlten nur noch die Buzzwords: "Synergieeffekte, Blockchaintechnik, Mobile Usability, etc Trotzdem war ich schon nach 30 Sekunden versucht, laut Bullshit-Bingo zu schreien :-)
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