laut geschäftsbericht, seite 63 (s. unten) hat der Clere-konzern in- und ausländische ertragsteuerliche verlustvorträge (74,5mio gewerbesteuerliche der inländischen gesellschaften und 65,2mio körperschaftsteuerliche von in- und ausländischen gesellschaften) Clere will, sobald mit steuerlichen gewinnen zu rechnen ist, die verlustvorträge durch verrechnung mit steuerlichen gewinnen nutzen für verluste der Clere AG (muttergesellschaft) und der deutschen tochtergesellschaften ist die verlustverrechnung auf 1,6 mio p.a. begrenzt (sogenannte mindestbesteuerung, § 10d Abs. 2 EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 10a Satz 2 GewStG); d.h.: in jahren mit steuerlichen gewinnen der betreffenden dt. gesellschaft darf ein über 1 mio hinausgehender (kstl. und gewstl.) gewinn nur bis zu 60 % um verlustvorträge der betreffenden gesellschaft gekürzt werden, wodurch es zu einer jahrzehnte langen streckung der verlustverrechnung kommt der barwert der inländischen (gewstl. + kstl.) verlustvorträge errechnet sich bei einer inländischen konzernsteuerquote von ca. 30% mit (40mio x 30% =) 12mio = 2 je aktie |